Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt den Inhalt des Musterkaufvertrages wie zur Sitzung des Gemeinderates am 22.09.2022 vorgelegt, für den Verkauf der Grundstücke anwenden zu lassen.
  2. Die Gemeinde lobt einen „Nachhaltigkeitspreis Habichtsbach III“ aus und stellt hierzu ein Preisgeld von 2.500 € zur Verfügung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Auslobung vorzubereiten, bei der Kriterien wie Energieeffizienz und der Schutz natürlicher Ressourcen Berücksichtigung finden sollten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeit einen Bericht über die durch die Bauherren realisierten Energiestandards in nichtöffentlicher Sitzung der zuständigen Ausschüsse vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/121/2022 liegt vor.

 

Die Ausschussmitglieder stellen folgende Fragen:

Herr Kleefisch fragt, weshalb der Rat den Mustervertrag mit aushandelt?

Frau Böse erklärt, dass der Rat den Vertragstext nicht mit aushandelt, sondern lediglich um Freigabe der Textfassung gebeten wird, die die vom Rat vorab beschlossenen Rahmenbedingungen enthalte.

 

Die Frage von Herrn Krotoszynski, ob es zusätzliche Auflagen im Vertrag gäbe, verneint Frau Böse. Des Weiteren hakt er bezüglich der Dächer sowie der Nutzungsverpflichtung als Eigennutzung nach. Die Verwaltung antwortet, dass der Bau einer Photovoltaik-Anlage oder die Begrünung der Dächer nur Empfehlungen seien.

 

Bürgermeister Möltgen hält fest, dass bis zum Rat eine Vertragsfassung vorgelegt werde, die hinsichtlich des Kaufpreises (§6) einen m²-Preis berücksichtigt.

 

Herr Webering kritisiert die Härtefallregelung, die erst ab 200km greift. Bürgermeister Möltgen schlägt daraufhin vor, die Regel auf 50km zu reduzieren. Diesem Vorschlag schließen sich die Ausschussmitglieder einhellig an.

 

Danach gibt Frau Böse eine Übersicht über den Stand der Grundstücksvergabe:

Es stehen insgesamt 37 Grundstücke zur Verfügung, wovon aktuell (Stand heute, 15.09.2022) bisher 26 Grundstücke für konkrete Bewerber vergeben werden konnten (Reservierung der Grundstücke bestätigt). Für weitere 7 Bewerbungen liegen teilweise noch nicht alle Unterlagen vollständig vor, die Rückmeldung zu den Prioritäten der Grundstücke fehlt hier noch.

Die Rangfolge der Vergabe sieht alle 3 Bewerbergruppen vor, so dass eine gerechte Reihenfolge gebildet werden konnte.

Für insgesamt also 33 Grundstücke sind Bewerbungen vorliegend und auch im Falle von Punktgleichheit gelost worden.

Aktuell sind noch 4 Grundstücke frei, wovon 2 Grundstücke zeitnah angeboten werden sollen. Hierfür müssen noch die erforderlichen Unterlagen angefordert werden. Die freien Grundstücke bedingen sich durch die Absage von 2 Bewerbern. 2 Grundstücke sollen für eventuellen Eigenbedarf, Härtefälle etc. aktuell freigehalten werden.


Abstimmungsergebnis: