Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/123/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung
der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse,
den Plan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lasbeck – nördlich der Bahn“ mit
dazugehöriger Begründung als Satzung.
Die Verwaltungsvorlage VO/123/2022 liegt vor.
Frau Böse berichtet, dass die Stellungnahme des Kreises bezüglich des Immissionsschutzes zurückgenommen wurde. Demnach bestehen jetzt keine Bedenken mehr.
Zur Beratung liegen folgende Stellungnahmen mit Beschlussempfehlungen vor:
Ordnungsziffer 1
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 20.05.2022
– siehe Anlage 3 zu
dieser VO/123/2022 –
- Aufgabenbereich
Immissionsschutz
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass durch die Änderung der Gebietsausweisung keine Verschlechterung der jetzigen Immissionssituation stattfindet, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, dass durch die Verschiebung der südlichen Baugrenze des Flurstückes 227 (Haus Nr. 28) in Richtung Norden der vorhandene, sehr geringe Abstand zu der gewerblichen Nutzung (Raiffeisen Steverland eG) vergrößert wird und dadurch eine planungsrechtliche Verbesserung stattfindet, wird zur Kenntnis genommen.
- Untere
Naturschutzbehörde
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, dass das Bestandsgrün mit einer Erhaltungsfestsetzung zu versehen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Da der vormals bestehende Grünbestand nicht mehr existent ist, soll nunmehr eine Fläche zur Anpflanzung, Pflanz- und Erhaltungsbindung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB am nördlichen und östlichen Rand des Geltungsbereiches mit einer Breite von 3 m festgesetzt werden. Die gemäß zeichnerischer Festsetzung zu bepflanzenden Flächen sind mit heimischen und standortgerechten Gehölzen flächendeckend zu begrünen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfall ist durch gleichartige heimische und standortgerechte Gehölze zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis: