Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/107/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden
nachfolgenden Stellungnahmen
- zur Kenntnis genommen:
laufende Nummern 1.1 bis 1.3, 2.1, 3.1, 3.3, 4.1, 5.1, 5.2, 6.1, 6.3,
7, 10 und 11.1
- berücksichtigt:
laufende Nummern 2.2, 4.2, 5.3, 6.2 und 11.2
- nicht berücksichtigt:
laufende Nummern 2.3, 3.2, 3.4, 3.5, 8 und 9
Die laufenden Nummern
sind in der Begründung dargestellt und können ebenfalls der Anlage 3 zu dieser
VO/107/2022 entnommen werden.
3. Der Gemeinderat beschließt unter
Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken
getroffenen Einzelbeschlüsse den Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der
Schützenstraße“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung und zwar in der
Fassung der als Anlage 1 und 2 zu dieser VO/107/2022 beigefügten Entwürfe.
4. Der Gemeinderat bestätigt nochmals die
nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des
Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher
Belange vom 23.06.2022
Die Verwaltungsvorlage VO/107/2022 liegt vor.
Herr Spüntrup verlässt den Sitzungssaal.
Für die Beratung liegen die nachfolgenden Stellungnahmen mit Beschlussempfehlungen vor:
Lfd. Nr. 1
Schreiben EinwenderIn
1 vom 03.10.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, da
- die Fragestellung, in welchem Umfang bspw. Messen u.ä. Veranstaltungen zulässig sind eine Frage der Genehmigung im Einzelfall sein wird und nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist,
- der festgesetzte Lärmschutzwall, der bezogen auf das Ursprungsgelände eine Höhe von ca. 4,5 m besitzt, gewährleistet einen zusätzlichen Schutz und
- die Frage der mit einzelnen im Gewerbegebiet planungsrechtlich zulässigen Nutzungen im Einzelfall einhergehender Lärmimmissionen im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens zu klären ist.
Lfd. Nr. 2
Schreiben EinwenderIn
2 vom 14.10.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Die Hinweise zu dem Planungskonzept des Investors werden zur Kenntnis genommen.
- Die Anregung, die Gebäudehöhe in dem mit GE 1 gekennzeichneten Gebiet auf 12,75 m zu begrenzen wird berücksichtigt.
- Die Anregung einer Verlegung des geplanten Hotels wird im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung nicht berücksichtigt.
Lfd. Nr. 3
Schreiben EinwenderIn
3 vom 11.06.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Der Hinweis auf die Änderung der Pflanzfestsetzung ist zutreffend, der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
- Der Anregung, den Abstand der Baugrenzen auf 5 m zu erhöhen, wird nicht gefolgt, um eine möglichst flexible Ausnutzung der Grundstücke in diesem Bereich zu ermöglichen.
- Der Hinweis auf mögliche Blendwirkungen in die offene Landschaft bei Verzicht auf eine wirksame Eingrünung insbesondere auch der Stellplatzflächen wird zur Kenntnis genommen.
- Der Anregung, auf Ebene des Bebauungsplanes die Anzahl oder Dichte der zu pflanzenden Straßenbäumen festzulegen, wird nicht gefolgt.
- Die Bedenken hinsichtlich eines fehlenden Anspruchs an die ökologische Planung werden zurückgewiesen.
Die unter Pkt. 1 bis 4 genannten Anregungen werden daher aus den o.g. Gründen nicht berücksichtigt.
Lfd. Nr. 4
Schreiben von
Gelsenwasser vom 18.07.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Der Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH wird zur Kenntnis genommen.
- Die bestehenden Leitungen sind durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gesichert. Im Rahmen der Grundstückskaufverträge werden diese auf die Käufer übertragen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Lfd. Nr. 5
Schreiben von
Westnetz GmbH vom 19.08.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Der Hinweis, dass seitens der Westnetz GmbH keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise auf bestehende Leitungen des Mittel- und Niederspannungsnetzes werden zur Kenntnis genommen.
- Die Anregung, die Westnetz GmbH frühzeitig bei den Planungen der Gebietserschließung (Straße, etc.) einzubeziehen, betrifft nicht die Ebene der Bauleitplanung und wird im Rahmen der Umsetzung der Planung berücksichtigt.
Lfd. Nr. 6
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 15.08.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Die Hinweise aus den Abteilungen Untere Bodenschutzbehörde und Unteren Naturschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise aus den Abteilungen Niederschlagswasserbeseitigung, Oberflächengewässer und Straßenbau werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Umsetzung der Planung berücksichtigt.
- Der Hinweis aus der Abteilung Brandschutz wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Bebauungsplanes. Eine entsprechende Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren.
Lfd. Nr. 7
Schreiben von PLEdoc
GmbH vom 10.08.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass seitens der PLEdoc GmbH keine Einwände zur Aufstellung des Bebauungsplans erhoben werden, wird zur Kenntnis genommen.
Lfd. Nr. 8
Schreiben von der
Handwerkskammer Münster vom 19.08.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Anregung, die Festsetzung zum Annexhandel zu ändern, wird nicht gefolgt. Zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches sollen die Regelungen zum Annexhandel entsprechend den im Einzelhandelskonzept formulierten Grundsätzen, welches als sonstige städtebauliche Planung gem. § 1 (10) BauGB von der Gemeinde beschlossen wurde, bewusst restriktiv gefasst werden.
Lfd. Nr. 9
Schreiben von der Bezirksregierung
Münster, Dez. 33, ländliche Entwicklung vom 20.07.2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Anregung, den Zuschnitt der Gewerbeflächen an den landwirtschaftlichen Ackerflächen zu orientieren, wird nicht gefolgt.
Lfd. Nr. 10
Schreiben vom
Lippeverband vom 17.08..2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise bezüglich der Entwässerungskonzeption werden zur Kenntnis genommen.
Lfd. Nr. 11
Schreiben vom
LWL-Archäologie für Westfalen vom 11.07..2021
- siehe Anlage 3 zu
dieser VO/107/2022 –
Beschlussvorschlag:
- Der Hinweis auf die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis genommen.
- Die Hinweise des Bebauungsplanes zu den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes werden entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis: