Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen die entsprechenden Einzelbeschlüsse.

Darüber hinaus bestätigt der Gemeinderat nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 10.02.2022.

Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/059/2022 beigefügten Entwürfe.

Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/059/2022 liegt vor.

 

Herr Lang erläutert erneut anhand des Planes der Anlage 1 der VO/059/2022.

 

Herr Spüntrup fragt, ob es Anregungen der Anlieger gegeben habe.

Frau Böse antwortet, dass diese erst im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen seien.

 

Lfd. Nr. 1:

Schreiben von der Bezirksregierung Münster, Dez. 33, Ländliche Entwicklung vom 02.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Anregung, den Zuschnitt der gewerblichen Fläche anzupassen, wird nicht gefolgt.  Die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Havixbeck ist es, durch Verlängerung der westlich bestehenden Siedlungskante der Wohnbauflächen eine klare Abgrenzung zwischen Siedlungsraum und Freiraum zu schaffen, die die bestehenden Strukturen wie die vorhandenen Waldflächen berücksichtigt und so einen eindeutig definierten Ortsrand schafft. Der Änderungsbereich zeichnet sich bereits derzeit durch eine kleinteilige Parzellen- und Eigentümerstruktur aus. Eine wirtschaftliche Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen wurde auch bisher schon durch die Zusammenführung der verschiedenen Eigentumsflächen im Rahmen von Pachtverhältnissen möglich. Diese Situation wird durch die vorliegende Planung nicht grundsätzlich nachteilig verändert.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 2:

Schreiben von der Bezirksregierung Münster, Dez. 54, Wasserwirtschaft vom 09.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass zu dem Änderungsverfahren keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf § 31 LWG i.V.m. § 38 WHG wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 3:

Schreiben von Westnetz GmbH vom 16.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die am Rande des Äderungsbereichs im Bereich der Schützenstraße verlaufenden Mittel- und Niederspannungskabel wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 4:

Schreiben vom Fernstraßen-Bundesamt vom 17.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise auf die Zuständigkeiten des Fernstraßen Bundesamtes und die Beteiligung im Bauleitplanverfahren werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 5:

Schreiben vom Landesbetrieb Wald und Holz vom 17.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die Betroffenheit von Waldflächen wird zur Kenntnis genommen.

Die Begründung zum Flächennutzugsplan wird entsprechend korrigiert. Die Darstellungen der Bauflächen im Flächennutzungsplan orientieren sich in dem betroffenen Bereich mangels hinreichend konkreter Kartengrundlagen an den Flurstücksgrenzen.

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird die Inanspruchnahme der Waldflächen im Detail geprüft und sofern erforderlich eine entsprechende Kompensation der Flächen sichergestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 6:

Schreiben von der Gelsenwasser GmbH vom 16.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die durch die Gelsenwasser GmbH betriebenen Leitungen wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Sicherung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 7:

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 07.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Hinweis, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis auf die Benennung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen.

Die verbindliche Festlegung der im Artenschutzfachbeitrag benannten erforderlichen CEF-Maßnahme erfolgt bis zur öffentlichen Auslegung des verbindlichen Bauleitplanes.

3. Der Hinweis, dass die CEF-Maßnahme auch im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anerkannt werden kann, wird zur Kenntnis genommen.

4. Der Hinweis, dass die übrigen Fachdienste und Abteilungen ebenfalls keine Bedenken erheben, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Lfd. Nr. 8:

Schreiben von Pledoc vom 06.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Keine Anregungen / Hinweise von Trägern öffentlicher Belange:

  • Bezirksregierung Münster, Dez. 26 Luftverkehr, Schreiben vom 01.03.2022
  • Bezirksregierung Münster, Dez. 52 Abfallwirtschaft, Schreiben vom 02.03.2022
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 02.03.2022
  • Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom 02.03.2022
  • Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 17.03.2022
  • Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Schreiben vom 18.03.2022
  • Ericsson Services GmbH, Schreiben vom 24.03.2022
  • Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 07.04.2022
  • Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 07.04.2022
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 07.04.2022
  • Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 31.03.2022
  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 01.03.2022
  • Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 30.03.2022
  • Gemeinde Senden, Schreiben vom 01.03.2022

 


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