Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/059/2022
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter
Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen die entsprechenden
Einzelbeschlüsse.
Darüber hinaus bestätigt der Gemeinderat
nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis
des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung
der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vom 10.02.2022.
Unter Berücksichtigung dieser
Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 31. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und
Umweltbericht und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/059/2022
beigefügten Entwürfe.
Der Änderungsplan ist der Bezirksregierung
zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/059/2022 liegt vor.
Herr Lang erläutert
erneut anhand des Planes der Anlage 1 der VO/059/2022.
Herr Spüntrup fragt, ob es Anregungen der Anlieger gegeben habe.
Frau Böse antwortet, dass diese erst im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen seien.
Lfd. Nr. 1:
Schreiben von der
Bezirksregierung Münster, Dez. 33, Ländliche Entwicklung vom 02.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Anregung, den Zuschnitt der gewerblichen
Fläche anzupassen, wird nicht gefolgt. Die städtebauliche Zielsetzung
der Gemeinde Havixbeck ist es, durch Verlängerung der westlich bestehenden
Siedlungskante der Wohnbauflächen eine klare Abgrenzung zwischen Siedlungsraum
und Freiraum zu schaffen, die die bestehenden Strukturen wie die vorhandenen
Waldflächen berücksichtigt und so einen eindeutig definierten Ortsrand schafft.
Der Änderungsbereich zeichnet sich bereits derzeit durch eine kleinteilige
Parzellen- und Eigentümerstruktur aus. Eine wirtschaftliche Nutzung der
landwirtschaftlichen Flächen wurde auch bisher schon durch die Zusammenführung
der verschiedenen Eigentumsflächen im Rahmen von Pachtverhältnissen möglich.
Diese Situation wird durch die vorliegende Planung nicht grundsätzlich
nachteilig verändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Lfd. Nr. 2:
Schreiben von der
Bezirksregierung Münster, Dez. 54, Wasserwirtschaft vom 09.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass zu dem Änderungsverfahren
keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis auf § 31 LWG i.V.m. § 38 WHG
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 3:
Schreiben von
Westnetz GmbH vom 16.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die am Rande des
Äderungsbereichs im Bereich der Schützenstraße verlaufenden Mittel- und
Niederspannungskabel wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 4:
Schreiben vom
Fernstraßen-Bundesamt vom 17.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise auf die Zuständigkeiten des
Fernstraßen Bundesamtes und die Beteiligung im Bauleitplanverfahren werden zur
Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 5:
Schreiben vom
Landesbetrieb Wald und Holz vom 17.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die Betroffenheit von
Waldflächen wird zur Kenntnis genommen.
Die Begründung zum
Flächennutzugsplan wird entsprechend korrigiert. Die Darstellungen der
Bauflächen im Flächennutzungsplan orientieren sich in dem betroffenen Bereich
mangels hinreichend konkreter Kartengrundlagen an den Flurstücksgrenzen.
Im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung wird die Inanspruchnahme der Waldflächen im Detail
geprüft und sofern erforderlich eine entsprechende Kompensation der Flächen
sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 6:
Schreiben von der
Gelsenwasser GmbH vom 16.03.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die durch die Gelsenwasser
GmbH betriebenen Leitungen wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Sicherung erfolgt im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 7:
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 07.04.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
1. Der Hinweis, dass seitens der Unteren
Naturschutzbehörde gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken
bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Hinweis auf die Benennung der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
wird zur Kenntnis genommen.
Die verbindliche
Festlegung der im Artenschutzfachbeitrag benannten erforderlichen CEF-Maßnahme
erfolgt bis zur öffentlichen Auslegung des verbindlichen Bauleitplanes.
3. Der Hinweis, dass die CEF-Maßnahme auch
im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anerkannt werden kann,
wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Hinweis, dass die übrigen Fachdienste und Abteilungen ebenfalls keine Bedenken erheben,
wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Lfd. Nr. 8:
Schreiben von Pledoc
vom 06.04.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/059/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass gegen die Planung keine
grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Keine Anregungen / Hinweise von Trägern
öffentlicher Belange:
- Bezirksregierung Münster, Dez. 26
Luftverkehr, Schreiben vom 01.03.2022
- Bezirksregierung Münster, Dez. 52
Abfallwirtschaft, Schreiben vom 02.03.2022
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 02.03.2022
- Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom
02.03.2022
- Industrie- und Handelskammer, Schreiben
vom 17.03.2022
- Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe,
Schreiben vom 18.03.2022
- Ericsson Services GmbH, Schreiben vom
24.03.2022
- Handwerkskammer Münster, Schreiben vom
07.04.2022
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben
vom 07.04.2022
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben
vom 07.04.2022
- Evangelische Kirche von Westfalen,
Schreiben vom 31.03.2022
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom
01.03.2022
- Gemeinde Nottuln, Schreiben vom
30.03.2022
- Gemeinde Senden, Schreiben vom
01.03.2022
Abstimmungsergebnis: