Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 16. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, entsprechend dem der VO/034/2022 als Anlage 1 beigefügten Planentwurf.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/034/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 29.03.2022, TOP 9

 

Herr Krotoszynski teilt mit, dass der Gestaltungsbeirat dem Entwurf zugestimmt habe. Er fragt, ob der Nachbar schriftlich seine Zustimmung erteilt habe.

Frau Böse antwortet, dass dies noch nicht notwendig sei, da die Öffentlichkeit noch zu beteiligen sei. Schriftlich liege von dem Nachbarn noch nichts vor. Es sei aber geplant, den Nachbarn zu einem Gespräch einzuladen und ihm die Planung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis: