Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung des Bebauungsplanes zur 16. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB, entsprechend dem der VO/034/2022 als Anlage 1 beigefügten Planentwurf.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/034/2022 liegt vor.

 

Frau Böse berichtet, dass ein konkretes Baugesuch vorliege. Auf dem Grundstück stehe zur Zeit ein Zweifamilienhaus, die Fläche könne aber mehr Bausubstanz aufnehmen. Die Nachbarn seien bereits beteiligt worden, haben aber noch nicht zugestimmt.

 

Herr Dirks ist der Meinung, dass der östliche Nachbar durch die Baugrenze eingeschränkt werde. Frau Böse erklärt, diesen Punkt zur Klarstellung bei dem Nachbarn anzusprechen.

Weiterhin teilt Frau Böse mit, dass jetzt nur die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werde. Der Satzungsbeschluss könne nur gefasst werden, wenn die Belange der Nachbarschaft bekannt und im Rahmen der notwendigen Abwägung gewichtet worden seien.

 

Herr Scholz spricht die Beschattungssituation an. Frau Böse erläutert, dass die Höhe des geplanten Gebäudes der des jetzigen Hauses in etwa entspricht und somit keine weitere Beschattung erfolgen werde.

 


Abstimmungsergebnis: