Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende geänderte Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, das Baufeld auf den Flurstücken 265 und 269 in südlicher Richtung bis zu einem Abstand von 5.50 m an die südliche Grundstücksgrenze zu erweitern. Der geänderte Plan ist dem Protokoll des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Träger öffentlicher Belange sind nicht berührt.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/031/2022 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert zunächst, dass der Anlass für die Planung ein Baugesuch sei. Der vorhandene Bebauungsplan bilde die tatsächliche Bebauung nicht ab. Es sei das gesamte Areal zu betrachten und Dinge nachzujustieren. Eine moderne Entwicklung solle ermöglicht werden und die Nutzbarkeit der Grundstücke verbessert werden. Die Dachneigung solle angepasst werden, damit eine Nutzung möglich sei.

 

Herr Spüntrup erkundigt sich, ob die Nachbarn angeschrieben würden.

Frau Böse antwortet, dass mit allen unmittelbar Betroffenen gesprochen worden sei. Lediglich mit den südlichen Anliegern und dem Raiffeisenmarkt sei noch nicht gesprochen worden.
Herr Spüntrup bittet darum, auch diese zu informieren.

Frau Böse sagt dies zu.

 

Herr Eilers schlägt vor, die Bebauungsplandichte anzupassen. Dies sei auf der linken Seite passiert, auf der rechten jedoch nicht. Das Baufeld solle dort erweitert werden.

Frau Böse teilt mit, dass nichts dagegen spräche, das Baufeld zu erweitern. Die südlichen Anlieger seien dann auch darüber zu informieren.


Abstimmungsergebnis: