Sitzung: 08.05.2013 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 048/2013
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes „Hohenholte“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und
zwar die Erweiterung der bebaubaren Fläche
im westlichen Bereich des Grundstücks Flur 40, Flurstück 233 der Gemarkung
Havixbeck
Der zu ändernde Bereich ist in
dem der Verwaltungsvorlage 048/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Weiterhin beschließt der
Gemeinderat die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hohenholte“
unter b) Festsetzung in Textform 1. Ausführung der Außenwände wie folgt zu
ergänzen:
„ Für den Bereich des
Grundstückes Flur 40, Flurstück 233 dürfen die Außenwandflächen des Gebäudes auch
mit Metall oder Holz versehen werden.“
Darüber hinaus beschließt der
Gemeinderat die Erweiterung der westlichen Baugrenze, wie sie in dem als Anlage
2 der Verwaltungsvorlage 048/2013 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Diese Änderungen werden als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 048/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 18.04.2013 TOP 9
Frau Böse führt aus, dass im Bau- und Verkehrsausschuss nur über die bebaubare Fläche, nicht aber über die gestalterischen Festsetzungen ein Beschlussvorschlag gefasst wurde. Wenn die Fassade der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses aus Klinker gestaltet werde, reiche ein solcher Beschluss aus, nicht aber bei einer Gestaltung mit Holz oder Metall. Sie weist darauf hin, dass sich die Anlieger auch bezüglich einer derartigen Gestaltung positiv geäußert und einer entsprechenden Bebauungsplanänderung zugestimmt hätten.
Es wird daher über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.