Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar die  Erweiterung der bebaubaren Fläche im westlichen Bereich des Grundstücks Flur 40, Flurstück 233 der Gemarkung Havixbeck

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 048/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hohenholte“ unter b) Festsetzung in Textform 1. Ausführung der Außenwände wie folgt zu ergänzen:

 

„ Für den Bereich des Grundstückes Flur 40, Flurstück 233 dürfen die Außenwandflächen des Gebäudes auch mit Metall oder Holz versehen werden.“

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Erweiterung der westlichen Baugrenze, wie sie in dem als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage 048/2013 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.


Die Verwaltungsvorlage 048/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 18.04.2013 TOP 9

 

Frau Böse führt aus, dass im Bau- und Verkehrsausschuss nur über die bebaubare Fläche, nicht aber über die gestalterischen Festsetzungen ein Beschlussvorschlag gefasst wurde. Wenn die Fassade der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses aus Klinker gestaltet werde, reiche ein solcher Beschluss aus, nicht aber bei einer Gestaltung mit Holz oder Metall. Sie weist darauf hin, dass sich die Anlieger auch bezüglich einer derartigen Gestaltung positiv geäußert und einer entsprechenden Bebauungsplanänderung zugestimmt hätten.

 

Es wird daher über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.