Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld VII“ zur Schaffung einer Baumöglichkeit für einen Geräteschuppen/ein Gartenhaus nicht zu entsprechen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/117/2021 liegt vor.

 

Herr Dr. Höfener betont, dass man sich auch in diesem Fall an das geltende Recht zu halten habe. Es bleibe jedoch eine gewisse Skepsis, denn der Ehrliche sei immer der Dumme.

Herr Spüntrup ist der Meinung, dass die Bürgerfreundlichkeit fehle.

Frau Böse antwortet, dass es selbstverständlich eine Beratung für den Bauwilligen gegeben habe.

 

Um dem Antragsteller das Wort geben zu können, wird einer Sitzungsunterbrechung einstimmig zugestimmt.

 

Der Antragsteller berichtet, dass es schwierig war, an Informationen zu kommen, was man bauen darf. Der Geräteschuppen würde an dieser Stelle niemanden stören.

 

Bürgermeister Möltgen betont, dass man sich an die Bebauungspläne halten müsse. Es sollen keine Präzedenzfälle geschaffen werden.

Frau Böse erläutert, dass der Kreis Coesfeld als Bauordnungsbehörde mit im Boot sei. Deshalb sei es ohne Bebauungsplanänderung nicht möglich, den Bau zu genehmigen.

 

Herr Dirks schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abzustimmen. 


Abstimmungsergebnis: