Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Die Verwaltungsvorlage VO/117/2021 liegt vor.

 

Zunächst erfolgt ein Hinweis, dass der Name des Antragstellers in der Verwaltungsvorlage nicht unkenntlich gemacht worden sei. Dies scheint abhängig von der genutzten Hardware zu sein. Zukünftig sei darauf zu achten, dass bei jeder Hardware der Datenschutz gewährleistet sei.

 

Herr Spüntrup fragt, was zu tun sei, um den Schuppen zu genehmigen.

Frau Böse antwortet, dass drei Meter zur Verkehrsfläche frei zu halten seien. Die Bebauung hinter dieser Drei-Meter-Grenze sei kein Problem. Ansonsten sei der Bebauungsplan entsprechend zu ändern, weil ansonsten Grundzüge der Planung tangiert seien.

 

Herr Kleefisch fragt, warum es hier keinen Dispens gebe. Frau Böse teilt mit, dass der Kreis Coesfeld dem nicht zustimmen werde.

 

Herr Dirks beantragt die Öffnung der Sitzung, um einem Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diesem Antrag mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

Der Bürger äußert sich, dass die Hütte nur solange dort stehen soll, bis das Grundstück bebaut wird. Als Nachbar habe er nichts dagegen. Durch die Hütte entsteht keine Sichtbeeinträchtigung.

 

Nach dieser Stellungnahme wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Herr Kleefisch fragt, ob die Angelegenheit mit dem Kreis Coesfeld geklärt werden könne. Frau Böse teilt mit, dass dies bereits in vergleichbaren Fällen geschehen sei. Auf Wunsch von Herrn Kleefisch soll der Kreis möglichst noch einmal schriftlich Stellung nehmen, ob die Rechtsauffassung der Verwaltung geteilt wird. Sobald die Stellungsnahme vorliegt, erfolgt die Weiterleitung an die Politik.

 

Herr Dirks schlägt vor, über diesen Antrag in der nächsten Sitzungsfolge zu beschließen. Er lässt über die Zurückstellung des Antrages abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: