Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse und der Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage, den Bebauungsplan „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Die Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen wird auftragsgemäß geprüft und im Rahmen der Kaufverträge geregelt.

Der Entwurf für die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/091/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 23.09.2021, TOP 12

 

Herr Krotoszynski teilt mit, dass die FDP-Fraktion bei dem unter Ordnungsziffer 18.4 geforderten KfW-40-Standard nicht mitgehen kann. Der Standard hat finanzielle Auswirkungen für die Bauwilligen und kann nicht von allen erfüllt werden.

 

Herr Webering erklärt für die CDU-Fraktion, dass Dachbegrünungen auf Flachdächern zur Regenrückhaltung zwingend vorgeschrieben sein sollen. Deshalb kann die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag unter der Ordnungsziffer 18.3 nicht mittragen.

 

Herr Höfener erinnert daran, dass Vergabekriterien auf den Weg gebracht wurden, um auch kinderreichen Familien die Errichtung eines Eigenheimes zu ermöglichen. Auf spezielle Förderprogramme soll hingewiesen werden, damit die Kosten verträglich bleiben.

 

Frau Schäpers und Herr Krotoszynski möchten, dass der Entwurf der Kaufverträge mit dem Rat abzustimmen ist.

 

Sodann werden folgende Anträge gestellt:

Herr Krotoszynski stellt den Antrag, dass der Entwurf für die Kaufverträge dem Rat vorzulegen ist.

 

Herr Webering stellt den Antrag, unter Ordnungsziffer 18.3, das Wort “nicht” zu streichen, so dass der Beschlussvorschlag “Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.” lauten soll.

 

Frau Schäpers beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um in den Fraktionen über die Anträge beraten zu können. Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung teilt Herr Specht für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD mit, dass der KfW-40-Standard richtig und notwendig ist, die Dachbegrünung dagegen wichtig aber nicht notwendig ist. Er beantragt, wie in der Beschlussvorlage abzustimmen.

 

Es ergehen folgende Beschlüsse:

 

Das Wort “nicht” ist aus dem Beschlussvorschlag der Ordnungsziffer 18.3 zu streichen. Der Beschluss muss lauten: Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen

 

 

Die Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW-40-Standards wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Der Entwurf für die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 


Abstimmungsergebnis: