Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Vorentwurfsplanung für die Erschließung des Baugebietes 2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach („Habichtsbach III“) auf Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen am 23.09.2021 vorgestellten Planung zur Kenntnis.

 

Auf der Basis dieser Planungen ist die Ausschreibung vorzubereiten.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/086/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 23.09.2021, TOP 13

Haupt- und Finanzausschuss vom 30.09.2021, TOP 9

 

Zunächst wird die Frage des Herr Spüntrup aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.09.2021 zur Kostenschätzung für die Erstellung des Geh- und Radweges beantwortet:

 

“Die Frage der monetären Bewertung der Ausbauart des Geh- und Radweges im Baugebiet Habichtsbach beantworte ich Ihnen wie folgt.

 

Die Quadratmeterkosten des Geh- und Radweges belaufen sich netto auf ca. 107,-€/m² für Pflaster und 82,-€/m² für eine wassergebundene Befestigung, jeweils Nettokosten.

 

In beiden Fällen ist eine Wasserführung mit Rinne und Randeinfassung mit L-Steinen berücksichtigt.

 

Für die 216 m² ergeben sich somit 17.712,- € zu 23.112,-€, eine Nettodifferenz von 5.400,-€

 

In der Unterhaltung gehen wir von einem Turnus von 5 Jahren aus, in dem die wassergebundene Decke geschält und die oberen 3 cm neu aufgebracht werden müssen mit Kosten von rund 1.500,-€ netto pro Unterhaltungsgang.”

 

Betrachtet man die Lebenszykluskosten ist es wirtschaftlicher den Geh- und Radweg in Pflasterbauweise zu errichten.

 

Herr Webering beantragt, den Beschluss zu ergänzen, dass der Geh- und Radweg in Pflasterbauweise zu erstellen ist.

 

Über diesen Antrag lässt Bürgermeister Möltgen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 


Abstimmungsergebnis: