Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zusammenfassend empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse und der Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage, den Bebauungsplan „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Die Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen wird auftragsgemäß geprüft und im Rahmen der Kaufverträge geregelt. 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/091/2021 liegt vor.

 

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt ist über alle Einzelpunkte separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Ordnungsziffer 2:

 

Schreiben der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 28.04.2021

  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Eine Beteiligung der Ericsson Services GmbH ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und im Rahmen der Offenlage bereits erfolgt. Es wurden keine Bedenken geäußert (siehe Ordnungsziffer 6).

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, die Firma Ericsson Services GmbH in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 4:

 

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.04.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und mit Lärm- und Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche bestehen, wir zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 5:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 03.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Versiegelung und Zerstörung von auch schutzwürdigen Böden):

 

Vor dem Hintergrund des steigenden Wohnungsbedarfs und mangelnder Alternativflächen ist eine Flächeninanspruchnahme mit einhergehenden Neuversiegelungen unvermeidbar und wird in die Abwägung mit den Belangen des Bodenschutzes eingestellt. Im Ergebnis wird einer wohnbaulichen Entwicklung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche Vorrang gegeben.

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem. § 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. (Erhalt schützenswerter Böden):

 

Beschlussempfehlung:

Die Bedenken hinsichtlich einer Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund der in VO/091/2021 genannten Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. (Teilkompensationsmaßnahmen):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 6:

 

Schreiben von Ericsson GmbH vom 05.05.2021    siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben hat, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, die Deutsche Telekom in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 9:

 

Schreiben von Gelsenwasser AG vom 07.05.2021 (Eingang)/18.05.2020 (Briefdatum)

  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 14:

 

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 21.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Untere Immissionsschutzbehörde):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass eine Zuständigkeit zur Beurteilung von Immissionen öffentlichen Straßenverkehrs nicht vorliegt und der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. (Niederschlagswasserbeseitigung):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis auf die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. (Untere Naturschutzbehörde):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass dem Verfahren zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

4. (Brandschutzdienststelle):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld hinsichtlich der erforderlichen Angaben zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

5. (Gesundheitsamt):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 15:

 

Schreiben von Amprion GmbH vom 10.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes „Habichtsbach III“ außerhalb des Schutzstreifens der westlich verlaufenden Höchstspannungsfreileitung liegt, wird zur Kenntnis genommen

Der Hinweis, dass sich das für die geplanten Aufforstungsmaßnahmen angedachte Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 15, Flurstück 19 innerhalb des vorgenannten Leitungsschutzstreifens befindet, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 18:

 

Schreiben vom Lippeverband vom 26.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Anpassung an den Klimawandel/Festsetzungen im Bebauungsplan):

 

Beschlussempfehlung:

Der Anregung, mit Blick auf die notwendige Anpassung an den Klimawandel, die im Bebauungsplan enthaltenen Empfehlungen teilweise in Festsetzungen umzuwandeln, wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. (Anlage von Baumrigolen):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis auf die Anlage von Baumrigolen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Regelungsinhalte eines Bebauungsplanes.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. (Dachbegrünung auf Flachdächern):

 

Beschlussempfehlung:

Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird nicht gefolgt.

Der Hinweis, dass eine Empfehlung der Nutzung der flachen oder wenig geneigten Dachflächen für Dachbegrünung ODER Photovoltaik nicht sinnvoll ist, da sich beide Maßnahmen gut ergänzen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung

 

4. (Beeinträchtigungen des Lokalklimas):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig 


Abstimmungsergebnis: