Sitzung: 23.09.2021 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/091/2021
Zusammenfassend
empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung
der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse
und der Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage, den Bebauungsplan
„2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht als
Satzung.
Die Aufnahme einer
verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen wird
auftragsgemäß geprüft und im Rahmen der Kaufverträge geregelt.
Die Verwaltungsvorlage VO/091/2021 liegt vor.
Auch bei diesem Tagesordnungspunkt ist über alle Einzelpunkte separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 28.04.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Eine Beteiligung
der Ericsson Services GmbH ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und im
Rahmen der Offenlage bereits erfolgt. Es wurden keine Bedenken geäußert (siehe
Ordnungsziffer 6).
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine
Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, die Firma Ericsson Services
GmbH in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 4:
Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.04.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt,
jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden
Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen. |
Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im
Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und mit Lärm- und
Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche bestehen, wir
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 5:
Schreiben der Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 03.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Versiegelung und
Zerstörung von auch schutzwürdigen Böden):
Vor dem Hintergrund
des steigenden Wohnungsbedarfs und mangelnder Alternativflächen ist eine
Flächeninanspruchnahme mit einhergehenden Neuversiegelungen unvermeidbar und
wird in die Abwägung mit den Belangen des Bodenschutzes eingestellt. Im
Ergebnis wird einer wohnbaulichen Entwicklung einer derzeit landwirtschaftlich
genutzten Fläche Vorrang gegeben.
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem. §
1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. (Erhalt schützenswerter Böden):
Beschlussempfehlung:
Die Bedenken hinsichtlich einer
Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund der in
VO/091/2021 genannten Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im
Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. (Teilkompensationsmaßnahmen):
Beschlussempfehlung:
Der
Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder
durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 6:
Schreiben von Ericsson GmbH vom 05.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass die Firma Ericsson
bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben hat,
wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, die Deutsche Telekom in die
Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 9:
Schreiben von Gelsenwasser AG vom 07.05.2021 (Eingang)/18.05.2020 (Briefdatum)
– siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 14:
Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 21.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Untere
Immissionsschutzbehörde):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass eine
Zuständigkeit zur Beurteilung von Immissionen öffentlichen Straßenverkehrs
nicht vorliegt und der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig ist, wird
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. (Niederschlagswasserbeseitigung):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis auf die erforderlichen
wasserrechtlichen Verfahren wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. (Untere
Naturschutzbehörde):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass dem
Verfahren zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. (Brandschutzdienststelle):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis der
Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld hinsichtlich der erforderlichen
Angaben zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. (Gesundheitsamt):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis des
Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 15:
Schreiben von Amprion GmbH vom 10.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass das Plangebiet des
Bebauungsplanes „Habichtsbach III“ außerhalb des Schutzstreifens der westlich
verlaufenden Höchstspannungsfreileitung liegt, wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis, dass sich das für die geplanten Aufforstungsmaßnahmen
angedachte Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 15, Flurstück 19 innerhalb des
vorgenannten Leitungsschutzstreifens befindet, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 18:
Schreiben vom Lippeverband vom 26.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Anpassung an den
Klimawandel/Festsetzungen im Bebauungsplan):
Beschlussempfehlung:
Der Anregung, mit Blick auf die notwendige Anpassung an den
Klimawandel, die im Bebauungsplan enthaltenen Empfehlungen teilweise in
Festsetzungen umzuwandeln, wird nicht gefolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. (Anlage von Baumrigolen):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis auf die Anlage von Baumrigolen
wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Regelungsinhalte eines
Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. (Dachbegrünung auf
Flachdächern):
Beschlussempfehlung:
Der Anregung, die
Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen,
wird nicht gefolgt.
Der Hinweis, dass eine Empfehlung der Nutzung der flachen oder wenig
geneigten Dachflächen für Dachbegrünung ODER Photovoltaik nicht sinnvoll
ist, da sich beide Maßnahmen gut ergänzen, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung
4. (Beeinträchtigungen des Lokalklimas):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und
im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: