Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 BauGB. Die Umgrenzung des Änderungsgebietes ist der Anlage 1 der Verwaltungsvorlage 032/2020 zu entnehmen.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den der Verwaltungsvorlage 032/2020 als Anlage 2 beigefügten Planentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, um der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/032/2020 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 28.05.2020, TOP 9.


Abstimmungsergebnis: