Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 20. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ der
Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem
der Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt und in der anliegenden Übersichtskarte (Anlage 2 zur
Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012) gekennzeichnet.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die seitliche Baugrenze des
Flurstücks 942 um 3,00 m zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 086/2012 als Anlage 3 beigefügten Planausschnitt
dargestellt ist.
Weiterhin wird die 20. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am
Schlautbach“ als Satzung beschlossen.
Frau Bergmoser hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Die Verwaltungsvorlage 086/2012 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss am 06.09.2012 TOP 11