Sitzung: 04.07.2019 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 4
Vorlage: VO/051/2019
Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher
Belange und der betroffenen Öffentlichkeit zur Kenntnis und fasst nach Beratung
unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen
vorliegenden Abwägungsvorschläge die entsprechenden Einzelbeschlüsse.
Unter Berücksichtigung dieser
Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Beekenkamp“ mit Begründung als Satzung.
Die Verwaltungsvorlage VO/051/2019 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.06.2019, TOP 8.
Die städtebaulichen
Verträge liegen unterschrieben von den Grundstückseigentümern vor.
Herr Albrecht fragt,
ob zukünftige Änderungen in einem kleinen Gebiet Auswirkungen auf das ganze
Gebiet haben und bittet um Aufnahme von Frage und Antwort in das Protokoll.
Antwort von Frau Böse:
Die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Beekenkamp entfaltet ausschließlich Wirkungen für die im
Plangebiet liegenden Grundstücke. Weitergehende Auswirkungen auf Grundstücke
außerhalb des Plangebietes im Hinblick auf eine verpflichtende Nachverdichtung
bestehen nicht.
Außerdem beantwortet
Frau Böse noch eine Frage aus der Sitzung des Ausschusses für Bau- und
Gemeindeentwicklung, nach der Höhe von vergleichbaren Gebäuden in der Nähe des
Ortskerns:
Die jetzt geplanten
Gebäude sind 12,50 m hoch; Josef-Heydt-Straße Richtung Westen links 12,47 m;
Hauptstraße 32 12,44 m; Hauptstraße unten neben der ehemaligen Gaststätte
Sterneck 11,73 m; Kleibrink alle 12,96 m und teilweise etwas darüber.
Die städtebaulichen
Verträge seien auch bindend für Rechtsnachfolger. Die Schaffung von
mietpreisgedämpftem Wohnraum ist darin für einen Teil der Bauten vereinbart.
Sodann verliest Frau
Böse nochmals die Ergebnisse der Einzelbeschlüsse aus dem Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
der Ordnungsziffern O1, B1 und B2-B40. Die Ratsmitglieder sind damit
einverstanden, dass über die jeweiligen Ordnungskennziffern in cumulo
abgestimmt wird:
Ordnungsnummer
1:
Stellungnahme des Kreises Coesfeld vom 02.05.2019 –
siehe Anlage 1 zur VO/051/2019–
Hinweis des Aufgabenbereiches Altlasten/Bodenschutz
zur Mitteilungspflicht bei Verdacht für das Vorliegen einer Altlast oder
schädlichen Bodenveränderung
Der
Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Fachbereiches Altlasten/Bodenschutz zur
Kenntnis und beschließt, den nachstehenden Hinweis in den Bebauungsplan
aufzunehmen:
„Gemäß
§ 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz für NRW (LBodSchG) sind der
Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein
Grundstück verpflichtet, Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder
schädlichen Bodenveränderungen auf dem Grundstück unverzüglich der zuständigen
Behörde mitzuteilen. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder
schädlichen Bodenveränderungen ergeben sich aus § 9 Abs. 1 Satz 1
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) i.V.m. § 3 Abs. 1 und 2 Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV).
Soweit
sich bei den Bauarbeiten Auffälligkeiten nach Farbe, Geruch usw. im Boden
zeigen, die auf eine Veränderung des Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen
hindeuten, ist die Untere Bodenschutzbehörde unverzüglich durch den Bauherrn zu
benachrichtigen.“
Hinweis des Aufgabenbereiches Grundwasser zur
Wasserversorgung und zur Nutzung von Erdwärme:
Der
Gemeinderat nimmt die Hinweise des Aufgabenbereiches Grundwasser zur Kenntnis
und stellt fest, dass diese nicht Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie
werden aber selbstverständlich bei der Plandurchführung beachtet.
Anregung der Bauaufsicht zur Aufnahme einer
Festsetzung zur Regelung der Stellung von Nebenanlagen
Der Gemeinderat nimmt die Anregung der Bauaufsicht
zur Kenntnis, folgt ihr aber nicht. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes
erfolgt nicht.
Stellungnahme der Brandschutzdienststelle zur
Löschwasserversorgung
Der
Gemeinderat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Sicherstellung
der Löschwasserversorgung zur Kenntnis und stellt fest, dass diese nicht
Gegenstand der Bauleitplanung sind. Sie werden bei der Ausführungsplanung beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig; Ja-Stimmen: 24
Ordnungsnummer
B 1:
Stellungnahme der Rechtsanwälte HüttenbrinkPartner vom
13.05.2019 von der beabsichtigten Planung Abstand zu nehmen
Ziff. 2.1
Rüge, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht
ordnungsgemäß beschlossen wurde.
Der
Gemeinderat nimmt die Rüge zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen.
Ziff. 2.2
Rüge, dass die Bekanntmachung der
Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft gewesen sei. Es hätte die Adresse des
Rathauses als Ort der Einsichtnahme mit Postanschrift genannt werden müssen. Es
sei nicht darauf hingewiesen worden, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar seien.
Der
Gemeinderat nimmt die Rüge zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen.
Zu Ziff. 2.3
Rüge, es fehle die Planrechtfertigung für die
4. Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“. Es handele sich um eine
„Briefmarkenplanung“, mit der für ein bestimmtes Grundstück eine Bebauung ermöglicht
werden solle, die maßgeblich im Interesse eines privaten Investors erfolge und
mit der Umgebungsbebauung innerhalb des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ nicht
kompatibel sei. Es treffe nicht zu, dass der Änderungsbereich von ein- bis
zweigeschossiger Wohnbebauung umgeben sei. Prägend für die Umgebungsbebauung
sei eine eingeschossige Bauweise.
Der
Gemeinderat nimmt die Rüge zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen.
Zu Ziff.2.4
Rüge, dass die Planung die nachbarlichen Interessen
nicht in einer abwägungsfehlerfreien Weise berücksichtige. Die durch die
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Beekenkamp“ in besonderer Weise
geschützten Interessen und der dadurch sich ergebende
Gebietsgewährleistungs-/-erhaltungsanspruch werde ohne sachlich nachvollziehbaren
Grund und damit abwägungsfehlerhaft zu Gunsten privater Investitions- und
Renditeabsichten aufgegeben. Die projektierte Verdichtung berücksichtige nur
unzureichend, dass den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ zum Maß
der baulichen Nutzung nachbarschützender Charakter zukomme.
Der
Gemeinderat nimmt die Rüge zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen.
Zu Ziff. 2.5
Rüge, dass es an der Verträglichkeit der
Nachverdichtung mit der Wohnnachbarschaft fehle. Dies gelte mit Blick auf die
damit einhergehende zusätzliche Immissionsbelastung. Angesichts der seit Jahren
aufgegebenen gewerblichen Nutzung gebe es keine Vorprägung durch Verkehrslärm
mehr in dem zu betrachtenden Planbereich. Die Ausweisung von Stellplatzflächen
in Straßennähe widerspreche dem insoweit nachbarschützenden bisherigen
Planungsrecht. Eine zwingende Festsetzung, den ruhenden Verkehr in Tiefgaragen
unterzubringen, sei nicht zu erkennen.
Der
Gemeinderat nimmt die Rüge zur Kenntnis und beschließt, ihr nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 21; Enthaltungen:
3.
Ordnungsnummern
B 2 – B 40:
Mit gleichlautendem Schreiben sind insgesamt 40
Stellungnahmen aus der Nachbarschaft fristgerecht eingegangen. Es besteht die
Befürchtung, dass es durch die geplante Änderung zu einer massiven Veränderung
der Lebensverhältnisse im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld kommen wird. Die
Einwender bezweifeln, dass die Absicht, bezahlbaren Wohnraum für Familien in
einem gesunden Umfeld zu schaffen, mit der Planung erreicht werden kann. Sie
befürchten weiter, dass aus der jetzt beabsichtigten Änderung Rechtsansprüche
von Grundstückseigentümern in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft abgeleitet
werden. Sie schließen sich ausdrücklich der Stellungnahme des Einwenders zu B 1
an und beantragen, von der Änderung abzusehen.
Zu der Stellungnahme des Einwenders zu B 1 verweise
ich auf die vorstehenden Erläuterungen und Beschlussempfehlungen.
Der
Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Bürger B 2 – B 40 zur Kenntnis. Dabei
schließt er ausdrücklich die vorliegende Stellungnahme zu B 1 und die hierzu
ergangenen Einzelbeschlüsse mit ein. Er beschließt, diesen Einwendungen nicht
zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen; Ja-Stimmen: 20; Enthaltungen:
4.
Daraufhin erfolgt die Gesamtabstimmung:
Abstimmungsergebnis: