Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

 

Für den Bereich zwischen Kleibrink, Gennericher Weg und An der Feuerwache ist gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit den §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.

 

Der Rat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des damit verbundenen Vorhaben-und Erschließungsplans, und zwar im beschleunigten Verfahren.

 

Der Rat beschließt, die Offenlegung der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 jeweils i.V. mit § 13a BauGB.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/034/2019 liegt vor.

Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 21.03.2019 , TOP 7.

 


Abstimmungsergebnis: