Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 24.07.2017
1.
Anregung,
die Baugrenze bis auf 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze zu verschieben
2.
Anregung,
die Zufahrt zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken von 4 m auf 3 m zu
reduzieren
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung, den Anregungen der Bürger B 1 in der Form zu folgen,
dass die Baufelder im Änderungsbereich so verschoben werden, dass die östlichen
Baugrenzen bis auf 3 m an die
Grundstücksgrenzen heranreichen.
Des Weiteren beschließt
der Gemeinderat die Zufahrtstraßen zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken
von 4 m Breite auf 3 m Breite zu reduzieren.
Ordnungsziffer B 2, E-Mail vom 16.08.2017
Anregung,
die Zufahrt zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken von 4 m auf 3 m zu
reduzieren
Der Gemeinderat nimmt
die Anregung des Bürgers B 2 zur Kenntnis und beschließt, die Zufahrtstraße zu
den geplanten rückwärtigen Baugrundstücken von 4 m auf 3 m Breite zu
reduzieren.
Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 31.08.2017, eingegangen
am 04.09.2017
Anregung,
von einer einheitlichen Bebauung der geplanten Grundstücke am Masbecker
Heideweg abzusehen
Der Gemeinderat nimmt
die Anregung des Bürgers B 3, von einer einheitlichen Bebauung der geplanten
Grundstücke am Masbecker Heideweg abzusehen, zur Kenntnis und beschließt,
dieser nicht zu folgen.
Nach
Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung, den als Anlage 1 der Vorlage 059/2017
beigefügten geänderten Entwurf des Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes
„Pieperfeld“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs.
3 BauGB für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen.
Da durch die Änderung
des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene
Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit verkürzt werden.
Die
Verwaltungsvorlage 059/2017 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 21.09.2017 TOP 11
Es
wird über die Ordnungsziffern und den Gesamtbeschlussvorschlag laut
Verwaltungsvorlage 059/2017 in einem Durchgang abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: