Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 24.07.2017

 

1.    Anregung, die Baugrenze bis auf 3 m zur östlichen Grundstücksgrenze zu verschieben

 

2.    Anregung, die Zufahrt zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken von 4 m auf 3 m zu reduzieren

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Anregungen der Bürger B 1 in der Form zu folgen, dass die Baufelder im Änderungsbereich so verschoben werden, dass die östlichen Baugrenzen  bis auf 3 m an die Grundstücksgrenzen heranreichen.

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die Zufahrtstraßen zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken von 4 m Breite auf 3 m Breite zu reduzieren. 

 

 

 

Ordnungsziffer B 2, E-Mail vom 16.08.2017

 

Anregung, die Zufahrt zu den geplanten rückwärtigen Grundstücken von 4 m auf 3 m zu reduzieren

 

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Bürgers B 2 zur Kenntnis und beschließt, die Zufahrtstraße zu den geplanten rückwärtigen Baugrundstücken von 4 m auf 3 m Breite zu reduzieren.

 

 

 

Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 31.08.2017, eingegangen am 04.09.2017

 

Anregung, von einer einheitlichen Bebauung der geplanten Grundstücke am Masbecker Heideweg abzusehen

 

 

 

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregung des Bürgers B 3, von einer einheitlichen Bebauung der geplanten Grundstücke am Masbecker Heideweg abzusehen, zur Kenntnis und beschließt, dieser nicht zu folgen.

 

 

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung,  den als Anlage 1 der Vorlage 059/2017 beigefügten geänderten Entwurf des Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 14 Tagen erneut öffentlich auszulegen.

Da durch die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit beschränkt und die Auslegungszeit verkürzt werden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 059/2017 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 21.09.2017 TOP 11

 

Es wird über die Ordnungsziffern und den Gesamtbeschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 059/2017 in einem Durchgang abgestimmt:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: