Der Gemeinderat beschließt nach Beratung folgende Resolution zur
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von
Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und
4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits
bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die
Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen
Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern
in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".
Vorlage 117/2011 liegt vor.
Ausschuss für Bau und Verkehr am 24.11.2011, TOP 9
Ausschuss für Umwelt, Denkmalpflege, Feuerwehr, Friedhof am 30.11.2011, TOP 8
Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2011, TOP 5