2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die Bürgerinitiative "Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte" beantragt mit Schreiben vom 23.09.2011:
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck möge beschließen:
- eine
Resolution an das Land NRW zu verabschieden
Gegenstand der an das Land NRW zu richtenden Resolution soll sein, den Landtag aufzufordern, die bürgerunfreundliche und starre gesetzliche Regelung aufzuheben bzw. auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung für alle Bundesländer verabschiedet wird.
Resolutionsentwurf zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
gemäß § 61 a LWG NRW
An die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
An die Fraktionen der im Landtag des Landes NRW vertretenen Parteien
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben, soweit gem. § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen.
Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".
Die Ausführungen zur Begründung sind in den beigefügten Antragsunterlagen enthalten.
- keine
Beschlüsse/Satzungen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu
verabschieden, bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt. In diesem
Übergangszeitraum soll die Gemeindeverwaltung im Rahmen ihrer
Zuständigkeit nur dann tätig werden und Sanierungsmaßnahmen fordern, wenn
bei der Prüfung der öffentlichen Kanäle Schäden am privaten Kanalanschluss
erkennbar werden".
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Havixbeck stellt mit
Schreiben vom 22.09.2011 folgenden Antrag:
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck möge folgende Resolution zum
Landeswassergesetz verabschieden und der Landesregierung NRW zuleiten:
- Der
Rat der Gemeinde Havixbeck fordert die Landesregierung auf, die
Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen aufzuheben, soweit gem. §
61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes Grundstückseigentümer ihre
bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen
müssen.
Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Antrag.
Dem Landtag von NRW liegen inzwischen zahlreiche Resolutionen (> 50) nordrhein-westfälischer Städte- und Gemeinden vor. In vielen Kommunen sind derzeit neue Bürgerinitiativen in der Entstehung. Es wird damit gerechnet, dass der Widerstand der Bürger gegen die Dichtheitsprüfung weiter zunehmen könnte.
Die Resolution ist an den Landtag als Gesetzgebungsorgan zu richten, nicht an
die Landesregierung. Zur Aufhebung der Dichtheitsprüfung bedarf es einer Änderung
des Landeswassergesetzes (§ 61 a), die durch den Landtag zu beschließen ist.
In seiner Sitzung am 12.10.11 hat der Wirtschaftsausschuss des Landtages den Antrag der FDP-Landtagsfraktion auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung mit den Stimmen von FDP, CDU und Linkspartei angenommen.
Die endgültige Entscheidung über den FDP-Antrag, die
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren auszusetzen ist nunmehr auf die
Dezember-Sitzung des Landtags-Umweltausschusses am 14.12.11 verschoben worden.
Aufgrund des sich landesweit formierenden Widerstandes gegen die Dichtheitsprüfung in NRW erscheint eine Änderung des derzeit von der Landesregierung angeordneten Umsetzungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, die geplante Aufstellung des gemeindlichen Konzepts zur Einteilung des Gemeindegebiets in einzelne Untersuchungsabschnitte zunächst bis Mitte 2012 zu verschieben.
Klaus Gromöller
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:
"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".