Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Inhalt, dass für das westlich der neuen Märkte angrenzende Baufeld Satteldächer mit einer Dachneigung von mind. 25° zulässig sind. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat, die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Ortskern“ als Satzung.

 

Im Anschluss daran erläutert Bürgermeister Gromöller seine Beweggründe für den ablehnenden Beschlussvorschlag in der Verwaltungsvorlage 24/2011.

 

 

 

 


Verwaltungsvorlage 024/2011 liegt vor.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Geschwinder berichtet über den durchgeführten Ortstermin vor Beginn der Sitzung. Darüber hinaus wird seitens der Verwaltung dargelegt, dass die Antragsteller auf die Zulassung eines Walmdaches verzichten wollen und insofern die Dachform keiner Änderung bedarf.

 

Der Ausschuss erörtert eingehend die Vor- und Nachteile der beantragten Änderung und beschließt vor dem Hintergrund der umgebenden Bebauung, der begehrten Planänderung zuzustimmen und empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: