Verwaltungsvorlage 022/2011 liegt vor.

 

Nachdem seitens der Verwaltung nochmals ausführlich der Unterschied zwischen einer Doppelhausbebauung und der Bebauung mit einem Einzelhaus bei zwei nebeneinander liegenden Wohnungen dargestellt worden ist, führt Ausschussvorsitzender Geschwinder aus, dass auf den in der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 022/2011 dargestellten Grundstücken bereits ein Gebäude errichtet worden sei, das mindestens 25 m breit sei und kurz vor der Vollendung stünde.

 

Da abschließend der Sachverhalt in der Sitzung nicht geklärt werden kann, soll vor der nächsten Ausschusssitzung ein Ortstermin stattfinden und erst danach die endgültige Entscheidung getroffen werden.

 

Nachsatz der Verwaltung:

 

Eine Überprüfung der Bauakten hat ergeben, dass tatsächlich auf den beiden Grundstücken, die in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 022/2011 dargestellt sind, bereits ein Einzelhaus mit zwei Wohnungen und einer Gebäudebreite von rd. 28 m genehmigt wurde. Die nunmehr begehrte Planänderung bezieht sich auf die beiden östlich angrenzenden Grundstücke. Insofern müsste der Lageplan korrigiert werden.