Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Lokalen Teilhaberkreises
„Errichtung einer Wegebeleuchtung an dem Fuß-und Fahrradweg zwischen den
Straßen „Auf dem Blick“ und „Schmitz Kamp“ zur Kenntnis und beschließt, dass, wenn
50% der Baukosten durch Drittmittel eingeworben werden können, die Baumaßnahme
dann umgesetzt werden kann. Andernfalls erfolgt eine erneute Beratung in der
nächsten Sitzungsfolge.
Die
Verwaltungsvorlage 082/2015 liegt vor.
Bau-
und Verkehrsausschuss vom 03.09.2015 TOP 14
Haupt-
und Finanzausschuss vom 16.09.2015 TOP 8
Herr
Gromöller berichtet, dass die Verwaltung in der Haupt- und
Finanzausschusssitzung vom 03.09.2015 beauftragt worden sei, bis zur heutigen
Sitzung zu prüfen, ob für die Maßnahme Fördermittel bzw. Drittmittel erwirkt
werden können. Herr Wientges erklärt hierzu, dass er Gespräche mit dem Stift
Tilbeck und dem Lokalen Teilhaberkreis bzgl. dieser Frage geführt habe, hierzu
jedoch keine konkreten Ergebnisse vorlägen. Er schlägt vor, weiter nach
Fördermitteln zu suchen und, wenn dies nicht erfolgreich sei, die Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt auf die 5. Sitzungsfolge zu verschieben. Er liest
folgende Ergänzung der Verwaltung zum Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
082/2015 vor:
„Wenn
50% der Baukosten durch Drittmittel eingeworben werden können, dann kann die
Baumaßnahme umgesetzt werden. Andernfalls erfolgt eine erneute Beratung in der
nächsten Sitzungsfolge. Diese Regelung soll stellvertretend für zukünftige
Anträge zur Ergänzung der Beleuchtung angewandt werden.“
Die
CDU-Fraktion unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, wohingegen die
SPD-Fraktion dagegen ist. Frau Schäpers plädiert dafür, dass die Maßnahme auf
jeden Fall durchgeführt werden solle, wobei möglichst Fördermittel
berücksichtigt werden sollten.
Man
ist sich jedoch einig, den letzten Satz des vorgelesenen Beschlusses zu
streichen.
Nach
eingehender Diskussion, wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: