Betreff
Änderung des Stellenplans 2015
Vorlage
138/2015
Aktenzeichen
I 042-04
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Ich weise auf das Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 2. Dezember 2015 –TOP 21.1 -  hin, worin ich um die Einstellung von zusätzlichem Personal für die zeitnahe Entlastung der Mitarbeiter/innen im Bereich der Betreuung von Flüchtlingen (Leistungsgewährung, Bereitstellung von Wohnraum, Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte pp.) gebeten habe. Ich halte die Einstellung von 2 Verwaltungskräften (EG 8 TVÖD)  und einem Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin (EG 11 SuE) zur Unterstützung der Sachbearbeiter/innen im Bereich Asyl für dringend erforderlich, da die Zahl der Flüchtlinge noch weiterhin steigt und die Mitarbeiter/innen in diesem Bereich schon erheblich überlastet sind; die Stellen sollen zunächst für 2 Jahre befristet werden. Ebenso sollen zur Unterstützung der Hausmeister für die Betreuung der zurzeit 15 Flüchtlingsunterkünfte (Tendenz noch steigend) 3 Bundesfreiwilligendienstler/innen eingestellt werden. Diese Stellen müssen nicht im Stellenplan dargestellt werden; die Kosten werden vom Bund erstattet.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Stellenplans 2015 dahingehend, dass zur kurzfristigen Behebung der Engpässe aufgrund der angespannten Flüchtlingssituation noch 2 Stellen nach Entgeltgruppe 8 TVöD im Bereich der Sachbearbeitung (Asyl Leistungsgewährung, Betreuung der Flüchtlinge und der Flüchtlingsunterkünfte) in der Verwaltung eingerichtet werden sowie die Einrichtung einer S 11-Stelle im Sozial-und Erziehungsdienst für die Einstellung eines Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin, und zwar zunächst befristet für 2 Jahre.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja                 nein

 

Personalkosten in Höhe von insgesamt 147.000 Euro.

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Für die Besetzung der beiden Stellen nach Entgeltgruppe 8 TVöD fallen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 94.000 Euro an, für die S 11 - Stelle (Sozial-und Erziehungsdienst) fallen Kosten in Höhe von ca. 53.000 Euro an.