Begründung
Ich weise auf das Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses
vom 2. Dezember 2015 –TOP 21.1 - hin,
worin ich um die Einstellung von zusätzlichem Personal für die zeitnahe
Entlastung der Mitarbeiter/innen im Bereich der Betreuung von Flüchtlingen
(Leistungsgewährung, Bereitstellung von Wohnraum, Betreuung der
Flüchtlingsunterkünfte pp.) gebeten habe. Ich halte die Einstellung von 2
Verwaltungskräften (EG 8 TVÖD) und einem
Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin (EG 11 SuE) zur Unterstützung der
Sachbearbeiter/innen im Bereich Asyl für dringend erforderlich, da die Zahl der
Flüchtlinge noch weiterhin steigt und die Mitarbeiter/innen in diesem Bereich
schon erheblich überlastet sind; die Stellen sollen zunächst für 2 Jahre
befristet werden. Ebenso sollen zur Unterstützung der Hausmeister für die
Betreuung der zurzeit 15 Flüchtlingsunterkünfte (Tendenz noch steigend) 3
Bundesfreiwilligendienstler/innen eingestellt werden. Diese Stellen müssen
nicht im Stellenplan dargestellt werden; die Kosten werden vom Bund erstattet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Stellenplans
2015 dahingehend, dass zur kurzfristigen Behebung der Engpässe aufgrund der
angespannten Flüchtlingssituation noch 2 Stellen nach Entgeltgruppe 8 TVöD im
Bereich der Sachbearbeitung (Asyl Leistungsgewährung, Betreuung der Flüchtlinge
und der Flüchtlingsunterkünfte) in der Verwaltung eingerichtet werden sowie die
Einrichtung einer S 11-Stelle im Sozial-und Erziehungsdienst für die
Einstellung eines Sozialpädagogen/einer Sozialpädagogin, und zwar zunächst
befristet für 2 Jahre.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Besetzung der beiden Stellen nach Entgeltgruppe 8
TVöD fallen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 94.000 Euro an, für die S 11 -
Stelle (Sozial-und Erziehungsdienst) fallen Kosten in Höhe von ca. 53.000 Euro
an.