Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Außerdem hat der Gemeinderat gem. § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes beschlossen, die in der Zeit vom 01.02.2015 bis 01.03.2015 vorgenommen wurde.
Der Auslegungsplan sah für die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 35° - 45° vor.
Während des Auslegungszeitraumes sind seitens der betroffenen Öffentlichkeit verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die im Nachfolgenden abgedruckt und mit einer rechtlichen Bewertung und Beschlussempfehlung versehen sind.
Zusammenfassender Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Südost“ der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung.
Durch diese Planänderung wird für die Grundstücke „Südostring 39 – 57“ die Schaffung eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 25° - 30° möglich, wobei die Firstrichtung parallel zum Südostring verläuft.
Finanzielle
Auswirkungen: x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die durch die Planänderung entstehenden Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.
Klaus Gromöller