2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Ein Investor beabsichtigt
auf dem Grundstück Altenberger Str. 35 drei aneinander gereihte
Mehrfamilienhäuser zu errichten. Da es sich bei dem Grundstück Altenberger Str.
35 um ein Eckgrundstück handelt, sollen die Häuser sowohl entlang der Stapeler
als auch entlang der Altenberger Strasse positioniert werden. Hierdurch bedingt
müssen die Baugrenzen - wie in der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013
dargestellt – erweitert werden.
Das Antragsschreiben ist
dieser Verwaltungsvorlage ebenfalls als Anlage 3 beigefügt.
Durch die Errichtung der
Mehrfamilienhäuser wird das im Bebauungsplan für den Bereich des Grundstückes
Altenberger Str. 35 festgesetzte Sichtdreieck teilweise überbaut. Der Kreis
Coesfeld - als Träger der Straßenbaulast für die Altenberger Straße - hat gegen diese Verringerung keine Bedenken.
Das Bauvorhaben wurde
bereits im Gestaltungsbeirat vorgestellt und dort nach Durchführung einiger
gestalterischer Änderungen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Verfahren zur 8.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ wird
gem. § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls von der Änderung nicht betroffen
sind. Die angrenzenden Grundstücksnachbarn haben der beabsichtigten
Planänderung nachweislich hier vorliegender schriftlicher
Einverständniserklärungen zugestimmt.
Städtebauliche Gründe
stehen dem Vorhaben ebenfalls nicht entgegen, da sich die o.g. Änderung
städtebaulich nur insoweit auswirkt, dass durch die Bebauung der freistehenden
Grundstücksflächen eine Verdichtung des Baugebietes erfolgt.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar
· Änderung der bebaubaren Fläche im Bereich des Grundstücks Altenberger Str. 35, Flurstücke 440 und 1637 der Flur 14 durch Veränderung der westlichen und östlichen Baugrenzen.
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenzen der Flurstücke 440 und 1637 in westlicher und östlicher Richtung zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 100/2013 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt sind.
Weiterhin wird die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Strasse“ als Satzung beschlossen.
·
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine. Die Kosten für die
Planänderung werden vom Antragsteller getragen.
Klaus Gromöller