Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines neuen Gebäudes im Freibad Havixbeck
Vorlage
083/2012
Aktenzeichen
III.1 893.200
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 unter TOP 10 den Beschluss gefasst, für die Errichtung eines neuen Eingangshauses im Freibad 50.000 € in den Haushalt 2012 und eine Verpflichtungsermächtigung über 25.000 € für das Jahr 2013 einzustellen.

 

Gemeinsam mit der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck, dem derzeitigen Pächter des Kiosks und dem Bäderpersonal hat der Fachbereich III den Entwurf abgestimmt und überarbeitet. Dieser liegt der Verwaltungsvorlage als Anlage bei.

 

Die Planung wird in der Sitzung des Bauausschusses vorgestellt.

 

Es ist vorgesehen, den Abbruch und die Neuerrichtung in der Wintersaison 2012/ 2013 zu realisieren. Um dies zu ermöglichen, wurden auf der Basis dieses Entwurfes bereits der Abbruch- und der Baugenehmigungsantrag beim Kreis Coesfeld gestellt.

 

Für den Baugenehmigungsantrag sind seitens der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck auch die Baukosten ermittelt worden. Diese schließen mit Gesamtkosten von 146.222,55 € inklusive Gebäudeabriss und Innenausbau des Kiosk- und Kassenbereichs. Durch Eigenleistung und Eigenmittel kann der Finanzierungsbedarf zur Errichtung des Gebäudes nach Angaben der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck auf insgesamt rund 91.000 € gesenkt werden.

 

Eine durch den FB III aufgestellte Kostenschätzung schließt bei 184.800 €. Wenn man hiervon die von der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck zugesagten Eigenleistungen und Eigenmittel abzieht, so entsteht ein Finanzierungsbedarf von rund 124.000 €.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahme wird von der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck in Eigenregie durchgeführt. Die Gemeinde beteiligt sich hieran mit einem einmaligen investiven Zuschuss in Höhe von insgesamt 91.000 €. Darüber hinausgehende Kosten sind durch die DLRG-Ortsgruppe Havixbeck zu tragen.

 

Die Auszahlung ist abhängig vom Baufortschritt und wird im Grundlagen- und Durchführungsvertrag geregelt werden.

 

Damit die DLRG-Ortsgruppe Havixbeck ein Nutzungsrecht für das Gebäude erhält, ist der Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages erforderlich.

 

Beide Verträge werden zwischen der Verwaltung und der DLRG-Ortsgruppe Havixbeck erarbeitet und sind vor Abriss des bestehenden Gebäudes und Baubeginn zu unterzeichnen.

 

 

Klimaschutz:

Das neue Eingangsgebäude wird nach den aktuellen Standards der Energieeinsparverordnung errichtet und stellt gegenüber dem vorhandenen Gebäude eine Verbesserung aus Sicht des Klimaschutzes dar.

1. Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung für das Eingangsgebäude am Freibad zu und genehmigt die Realisierung. Hierzu ist eine Erhöhung des bislang im Haushalt 2012 vorgesehenen Investitionszuschusses von 75.000 € um 16.000 € auf 91.000 € erforderlich. Der Gemeinderat stimmt der Leistung der überplanmäßigen Auszahlung von 16.000 € zu.

 

alternativ:

 

b)      Der Gemeinderat stimmt einer Erhöhung des Investitionszuschusses aus dem Haushaltsplan 2012 nicht zu mit der Konsequenz, dass die DLRG nicht mehr bereit ist, die Baumaßnahme durchzuführen. Der Gemeinderat erklärt seine Zustimmung zur Durchführung der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushalt 2012 sind bisher 50.000 € für das Jahr 2012 und 25.000 € als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 vorgesehen (Haushaltsplan 2012, Seite 328, FBD-005).

 

Der Ansatz für 2013 ist im Fall der Durchführung des Bauvorhabens (vgl. Beschlussvorschlag a) von 25.000 € um 16.000 € auf 41.000 € aufzustocken. Der Erhöhungsbetrag von 16.000 € ist als überplanmäßige Auszahlung im Sinne von § 83 GO NRW bereitzustellen. Da die Erheblichkeitsgrenze im Sinne von § 83 Abs. 2 GO NRW in § 10 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck mit 7.500 € definiert ist und der vorgenannte Betrag diesen Wert übersteigt, bedarf die überplanmäßige Auszahlung der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates.

 

Die Auszahlung des gemeindlichen Zuschusses an die DLRG-Ortsgruppe Havixbeck wird nach Baufortschritt erfolgen. Die darüber hinausgehenden Kosten sind durch die DLRG-Ortsgruppe Havixbeck zu tragen. Dies wird im Grundlagen- und Durchführungsvertrag über die Errichtung eines Gebäudes im Freibad der Gemeinde Havixbeck geregelt.