Begründung
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 22.09.2022 die Aufstellung eines Planes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Pfarrstiege/Dirkesallee“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die teilweise Umwandlung einer von Wohnbebauung
umgebenden privaten Grünfläche in Wohnbaufläche.
In gleicher Sitzung
wurde der Beschluss zur Durchführung einer freiwilligen, frühzeitigen
Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 07.10. – 07.11.2022 statt.
Im Rahmen dieser
frühzeitigen Beteiligung wurden seitens der Träger öffentlicher Belange und der
Bürgerschaft Stellungnahmen eingereicht (siehe auch Anlage 5 zu dieser
VO/019/2024). Nachfolgend wurden die Einwände geprüft und es konnte
festgestellt werden, dass diese so umfangreich waren, dass eine Fortführung des
Planverfahrens nicht ohne Klärung der Sachverhalte sinnvoll erschien.
Nunmehr konnten
verschiedene Unterlagen eingeholt und vertiefende Abstimmungen getroffen
werden:
1.
Zum
einen werden dem Gemeinderat mit der Anlage 1 und 2 zu dieser VO/019/2024 zwei
Planvarianten vorgelegt, die eine unterschiedliche Führung des Fuß- und
Radweges enthalten. Dieser soll die bisher nicht verbundenen Siedlungsbereiche
Habichtsbach und Pater-Hardt-Straße (und darüber hinaus) verbinden.
2.
Um die
verkehrliche Situation zu entschärfen, wurden in die neuen Planentwürfe zum
einen öffentliche Stellplätze eingezeichnet. Im Rahmen eines jeweiligen
späteren Bauantrages werden weitere private Stellplätze nachzuweisen sein.
Darüber hinaus wurde der Wendehammer vergrößert.
3.
Die
Vergrößerung des Wendehammers hat zur Folge, dass potentielle Fahrzeuge der
Müllabfuhr und andere große Fahrzeuge bspw. der Feuerwehr oder des Rettungswesens
nun eine Wendemöglichkeit haben. Die erforderlichen Straßenbreiten, etc. wurden
mit dem örtlichen Entsorger abgestimmt. Ein Informationsblatt zur
verkehrstechnischen Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten kann der Anlage
9 zu dieser VO/019/2024 entnommen werden.
4.
Die
Entwässerung des Gebietes und der direkt angrenzenden Nachbarschaft wurde
berechnet und es wurde ein Entwässerungskonzept erstellt. Dieses kann der
Anlage 10 zu dieser VO/019/2024 entnommen werden.
5.
Unter
Berücksichtigung der Anregungen der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld wurden nun
Straßenhöhen und Trauf- und Firsthöhen in den Planentwurf mit aufgenommen.
Darüber hinaus wurde die geneigte Dachform zugunsten der Möglichkeit, ein
Flachdach zu errichten, aufgegeben (Beanstandung der uneindeutigen Festsetzung
der Stellung baulicher Anlagen).
6.
Im
Rahmen des weiteren Verlaufs des Planverfahrens wurde ein
Artenschutzfachbeitrag (Stufe I) (ASP I) erstellt. Diese attestiert den
Biotopstrukturen aufgrund der Lage im Siedlungsraum eine deutliche Vorbelastung
und es ist von regelmäßigen Störungen auszugehen. Grundsätzlich sind aber
Maßnahmen zum Ausschluss artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG einzuhalten (siehe Anlage 4 zu dieser VO/019/2024).
Obwohl in dem
vereinfachten Änderungsverfahren eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
nicht erforderlich ist, wurde diese bereits in der Zeit vom 07.10. – 07.11.2022
durchgeführt. Die eingereichten Bedenken und Hinweise wurden sorgfältig
geprüft. Da nun tiefgreifendere Unterlagen zur Verfügung stehen, sollte eine
erneute frühzeitige Beteiligung erfolgen. Damit kann der interessierten
Bürgerschaft ein weiterer Beteiligungsschritt offeriert werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Aufstellungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Pfarrstiege/Dirkesallee“ zur Kenntnis (siehe
hierzu auch die VO/125/2022 und die Niederschrift dazu).
2. Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, die Planentwürfe gem. der
§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen
(siehe hierzu auch die Anlagen 1, 2 und ff. zu dieser VO/19/2024).
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten trägt die Gemeinde Havixbeck. Ausreichend Mittel sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.
Jörn Möltgen