Begründung
Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck lag mit Begründung und allen zur Verfügung stehenden umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 05.07.2021 bis 20.08.2021 öffentlich aus und es wurden sowohl die Nachbargemeinden als auch die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Nach Beratung und unter Berücksichtigung der Einzelempfehlungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2021 beschlossen, den Entwurf zur 30. Änderung des FNP erneut öffentlich auszulegen, da die bereits vorgebrachten Hinweise in der Planerstellung berücksichtigt und sowohl zeichnerisch als auch textlich mit aufgenommen wurden (siehe hierzu auch VO/135/2021).
Die erneute Offenlage erfolgte gem. § 4a Abs. 3 BauGB in verkürzter Form für 2 Wochen in dem Zeitraum vom 27.12.2021 bis 10.01.2022.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/007/2022 entnommen werden.
Nachfolgend sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 1:
Schreiben von LWL
Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.01.2022 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Zur o. g. Planung
hat unsere Stellungnahme vom 06.07.2021, Az. Gr/Ti/M 719/21 B, weiterhin
Bestand.
Wir möchten noch
einmal darauf hinweisen, dass in jedem Fall sämtliche Planungen in diesem
Bereich - so sie mit Bodeneingriffen verbunden sind und nicht umgeplant werden
können — genehmigungspflichtig gem. § 9 DSchG NW sind.
Stellungnahme:
Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 06.07.2021 und die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Bedenken des LWL-Archäologie für Westfalen wurde seitens der Gemeinde Havixbeck gemeinsam mit dem Projektträger und Eigentümer der Flächen der Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung ein Abstimmungstermin mit der LWL Archäologie für Westfalen durchgeführt. Im Ergebnis wurden verschiedene Maßnahmen zur Minimierung der planungsrechtlich möglichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz vereinbart, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Mit Schreiben vom 20.10.2021 wurden die Bedenken daher zurückgezogen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben von Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom
07.01.2022 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Im Zusammenhang mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Havixbeck verweise ich grundsätzlich auf meine Stellungnahme vom
29.07.2021 mit Zeichen 54.03.06/Havixbeck/18/ML/4402. Unter der Voraussetzung, dass die in der vorgenannten Stellungnahme
aufgeführten Punkte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung einvernehmlich
mit Straßen.NRW abgestimmt werden, bestehen gegen die 30. Änderung
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck seitens Straßen.NRW keine grundsätzlichen
Bedenken. Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, die detaillierte
Verkehrsplanung rechtzeitig mit Straßen.NRW weiter abzustimmen, um
Einvernehmen über die geplante verkehrliche Erschließung herzustellen. |
Weitere Anregungen
werden von Straßen.NRW im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß S 4 (2)
BauGB zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgetragen. Bei dem weiteren
Verfahrensablauf bitte ich mich zu gegebener Zeit erneut zu beteiligen.
Stellungnahme:
Der Hinweis
auf die Stellungnahme des Landesbetrieb Straßen.NRW vom 29.07.2021 wird zur
Kenntnis genommen. Auf die Abwägung hierzu wird verwiesen (s.u.).
Die Anregung,
die detaillierte Verkehrsplanung mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW abzustimmen,
betrifft nicht die Planungsebene des Flächennutzungsplanes. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird die Anregung berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 3:
Schreiben von Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2022
– siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Gegen oben genannte Planung bestehen aus Sicht des
Regionalforstamtes Münsterland weiterhin Bedenken.
Zwar wurde, wie in der Einführung auf Ihrer Internetseite https://www.havixbeck.de/de/wirtschaft-planen-bauen/planen-bauen/bauleitplaene-im-verfahren/30.-fnpae-burg-huelshoff-erneute-offenlaqe.php erläutert, auf eine zeichnerische und textliche Festsetzung „Wald mit Zweckbestimmung „Waldspielplatz/Literaturwald" verzichtet, jedoch wird in der Begründung zur 30. Änderung
des FNP unter den Punkten 2., 8.3, 10. I , 10.6 und 11 diese Nutzung weiterhin genannt.
Ein Konzept hierfür ist mit der Forstbehörde nicht
abgestimmt. Es wird weiter darauf hingewiesen dass es dabei ggf. zu einer
ersatzpflichtigen Nutzungsänderung kommen kann.
Stellungnahme:
Seitens des Landesbetrieb
Wald und Holz wird zutreffend darauf hingewiesen, dass die zeichnerische und
textliche Festlegung des Flächennutzungsplanes die Darstellung
„Waldspielplatz/Literaturwald” nicht mehr enthält.
Der Hinweis, dass dies in
der Begründung an verschiedenen Stellen noch Erwähnung findet wird ebenfalls
zur Kenntnis genommen.
Die Begründung wird daher
redaktionell angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die
Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und trifft
nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken die entsprechenden Einzelbeschlüsse. Unter Berücksichtigung dieser
Abwägungsergebnisse beschließt der Gemeinderat die 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (FNP) mit Begründung und
Umweltbericht und fasst den Feststellungsbeschluss.
Der Änderungsplan
ist der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.
Jörn Möltgen