Begründung
s. anliegenden Antrag der Fraktionen Bd. 90/Die Grünen und SPD vom 09.02.2021.
Die Gemeinde Havixbeck hat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bisher mit der Begründung versagt, dass durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Havixbeck wirksam die Nutzung von Windenergie nur auf einen Bereich in Natrup beschränkt und im übrigen Gemeindegebiet die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist. Da die Errichtung der Anlagen in Herkentrup außerhalb der Vorrangzone geplant war, ist die 23. FNP-Änderung als Grundlage für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens dem Grunde nach geeignet.
Inzwischen haben sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser FNP-Änderung, welche auch schon im Juni 2020 bestanden, weiter konkretisiert. Der Kreis Coesfeld hat der Gemeinde Havixbeck zuletzt mit Schreiben vom 26.01.2021 nochmals seine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 23. FNP-Änderung mitgeteilt und darum gebeten, diesen FNP aufzuheben.
In Kenntnis der rechtlichen Mängel der 23. FNP-Änderung kann das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens hierauf nicht rechtssicher gestützt werden.
Da sich die 3 geplanten Anlagen innerhalb eines
Windeignungsbereiches des Regionalplanes sowie innerhalb einer
Konzentrationszone für die Windenergienutzung liegen, die die Gemeinde im
Rahmen der 29. FNP-Änderung angestrebt hatte, schlagen wir Ihnen vor, nunmehr
das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hierdurch kann auch vermieden
werden, dass sich der zeitliche Ablauf des Genehmigungsverfahrens unbegründet
verzögert und die Gemeinde über den Kreis im Rahmen von möglichen
Schadensersatzansprüchen mit einbezogen wird.
Beschlussvorschlag
In Abänderung des
Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der
Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen