Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen in der Bauerschaft Herkentrup
Vorlage
VO/024/2021
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der Fraktionen Bd. 90/Die Grünen und SPD vom 09.02.2021.

 

Die Gemeinde Havixbeck hat die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bisher mit der Begründung versagt, dass durch die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Havixbeck wirksam die Nutzung von Windenergie nur auf einen Bereich in Natrup beschränkt und im übrigen Gemeindegebiet die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist. Da die Errichtung der Anlagen in Herkentrup außerhalb der Vorrangzone geplant war, ist die 23. FNP-Änderung als Grundlage für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens dem Grunde nach geeignet.

 

Inzwischen haben sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser FNP-Änderung, welche auch schon im Juni 2020 bestanden, weiter konkretisiert. Der Kreis Coesfeld hat der Gemeinde Havixbeck zuletzt mit Schreiben vom 26.01.2021 nochmals seine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 23. FNP-Änderung mitgeteilt und darum gebeten, diesen FNP aufzuheben.

 

In Kenntnis der rechtlichen Mängel der 23. FNP-Änderung kann das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens hierauf nicht rechtssicher gestützt werden.

 

Da sich die 3 geplanten Anlagen innerhalb eines Windeignungsbereiches des Regionalplanes sowie innerhalb einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung liegen, die die Gemeinde im Rahmen der 29. FNP-Änderung angestrebt hatte, schlagen wir Ihnen vor, nunmehr das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hierdurch kann auch vermieden werden, dass sich der zeitliche Ablauf des Genehmigungsverfahrens unbegründet verzögert und die Gemeinde über den Kreis im Rahmen von möglichen Schadensersatzansprüchen mit einbezogen wird.

 

Beschlussvorschlag

 

In Abänderung des Beschlusses vom 25.06.2020 beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Bereich der Bauerschaft Herkentrup zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen