Begründung
Der Fachbereich III hat die
Funktionsweise der raumlufttechnischen Anlagen in der Doppelturnhalle der
Anne-Frank-Gesamtschule unter Zuhilfenahme der Expertise eines Ingenieurs für
Raumluft- und Regeltechnik technisch überprüft. In Fokus stand insbesondere die
Fragestellung, ob die Anlagen unter den aktuellen gesundheitlichen
Rahmenbedingungen nutzbar sind und ob ggf. Umrüstungen erforderlich sind.
In der Turnhalle gibt es zwei
Zuluftanlagen. Diese sind in der Zwischendecke des jeweiligen Hallenteils installiert,
den sie versorgen. Die Beheizung der Halle erfolgt auch über diese Anlagen. Die
Abluft wird über Dachventilatoren abgeführt.
Bei der Frostschutzregelung werden die
Zu- und Abluftventilatoren ausgeschaltet, die Heizungspumpe eingeschaltet, das
Heizventil geöffnet und die Außenluftklappe geschlossen. Die Umluftklappe
bleibt bei diesem Regelbetrieb entgegen der ursprünglichen Vermutung
unberücksichtigt.
Aktuelle Problematik:
Die Regelungstechnik der Anlagen ist
defekt, sodass eine Steuerung in Abhängigkeit zur Luftqualität und den
Temperaturen derzeit nicht möglich ist. Zwischenzeitlich konnte die Regelung
auf Handbetrieb wieder in Betrieb genommen werden. Leider können jedoch die
Umluft- und Zuluftklappen nicht angesteuert werden, sondern nur die
Ventilatoren ein- und ausgeschaltet werden. Um in der Sporthalle nun einen
möglichst hohen Frischluftanteil zu gewährleisten, wurde die Stellung der
Umluftklappen geprüft. Diese sind geschlossen und die Regelung dazu außer
Betrieb.
Aufgrund der defekten Regelung gehen
die Anlagen im Frostschutz-Fall zurzeit nicht aus. Zu den momentanen
Temperaturen stellt das noch kein Problem dar. Im weiteren Verlauf wird nun
geprüft, wie die Anlage am sinnvollsten und effektivsten umgebaut werden kann,
um technische Ausfälle bei kälteren Temperaturen zu vermeiden.
Den erforderlichen Frischluftanteil
für Sporthallen gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit
Verweis auf die relevanten Normen mit folgenden Raten an:
Bei natürlicher Be- und Entlüftung über
Fenster- oder sonstige Öffnungen ist mindestens ein einfacher Luftwechsel pro
Stunde vorzusehen. Bei einer Grundfläche von ca. 945 m² und einer Höhe von 7m
ergibt sich ein Gesamtvolumen von 6.615 m³. Inwieweit dieses Volumen über die
Fenster und Türöffnungen allein ausgetauscht werden kann, hängt von vielen
verschiedenen Faktoren ab (z.B. Windrichtung und Windgeschwindigkeit) und kann
daher nicht detailliert geprüft werden.
Werden raumlufttechnische Anlagen
geplant, gilt für die Berechnung des Außenluftvolumenstroms 60 m³/h je Sportler
und Halle. Dabei ist laut DGUV von 25 Sportlern je Halle auszugehen. Da die
Nutzung sich hier jedoch vorrangig auf den Schulsport bezieht, werden bei der
Betrachtung 30 Sportler je Halle zu Grunde gelegt. Demnach wäre der Halle je
Hallenteil ein Außenluftvolumenstrom von 1.800 m³/h zuzuführen. Technische
Unterlagen lassen annehmen, dass die Anlagen um ein vielfaches größer
dimensioniert sind (je ca. 7.000 m³/h) und folglich gemäß der Vorgaben
ausreichend sind.
Im Hinblick auf die aktuelle
gesundheitliche Situation sind die Lüftungsanlagen betriebs- und nutzungsfähig.
Mittelfristig ist aus energetischen und hygienischen Gesichtspunkten jedoch
über die Erneuerung der Anlagen nachzudenken.
Gemäß der Empfehlungen „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit
Covid-19“ vom 21.10.2020 ist ein kontinuierlicher Luftaustausch zu
gewährleisten. Die Lüftungsanlagen wurden so eingestellt, dass der Sporthalle
ein möglichst hoher Frischluftanteil zugeführt wird. Angesichts der fast
durchgängigen Nutzung sollte zudem nach jeder Unterrichtseinheit durch die
öffenbaren Tür- und Fensteröffnungen stoß- und quergelüftet werden.
Die vorgenannten Maßnahmen können
jedoch nur eine Übergangslösung sein. Eine Instandsetzung der vorhandenen
Anlage ist aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
anzustreben. Die Anlage ist ca. 35 Jahre alt.
Für die Planung einer neuen Anlage
wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, welches eine Entwurfsplanung sowie eine
Kostenberechnung erstellt. Für diese Maßnahme können Fördergelder aus dem
Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ beantragt
werden. Der Förderantrag ist bis zum 15.01.2021 zu stellen. Bei diesem
Investitionspakt ist eine Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
vorgesehen.
Ergänzend zur VO/116/2020 wird auf
Grundlage des Infektionsschutzes auch eine Anlage für die Umkleide- und
Nebenräume berücksichtigt. Diese war ursprünglich nicht geplant.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, auf Grundlage der vorliegenden Ausführungen zur Erneuerung der
raumlufttechnischen Anlagen und der beigefügten Kostenschätzung die
Baumaßnahmen durchzuführen, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen,
den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten 2021“ zu stellen.
Aufgrund der
angespannten Finanzsituation steht der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme
unter dem Vorbehalt der Förderung aus dem „Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2021“.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Als erster Kostenrahmen für die Erneuerung der Anlage der Turnhalle hat der Fachbereich III 150.000 € ermittelt. Diese Kosten wurden auf Grundlage des aktuellen Baukostenindex berechnet. Dabei wurden keine planerischen Konzepte zugrunde gelegt. Besonderheit bei der Doppelturnhalle jedoch ist, dass die Beheizung vollständig über die Lüftungsanlage erfolgt. Daher ist ein entsprechend großer Volumenstrom erforderlich, sodass das Lüftungsgerät entsprechend groß ausfallen muss. Aufgrund der aktuellen gesundheitliche Lage ist zudem berücksichtigt, dass die Lüftungsanlage rund einen dreifachen Luftwechsel erreicht (die Luft wird dreimal in der Stunde vollständig ausgetauscht).
Am 30.11.2020 hat das planende Ingenieurbüro eine erste Kostenschätzung vorgelegt. Die Kostenschätzung wurde auf Basis konkreter Planungen und Massenberechnungen durchgeführt. Im Rahmen der weiteren Planung wird nun eine Kostenberechnung erstellt, die wiederum auf detaillierteren Betrachtungen fußt und dem Förderantrag zu Grunde gelegt werden kann.
Innerhalb der Kostenschätzung wurden die Kosten für die Lüftungsanlage der Turnhalle und die Kosten für die Lüftungsanlage des Umkleidetraktes separat ausgewiesen. Folgende Summen wurden dabei ermittelt:
Erneuerung Anlage Turnhalle: 377.600 € brutto
Erneuerung Anlage Umkleide/Nebenräume: 187,700 € brutto
Gesamtsumme:
565.000
€ brutto
Zuzüglich von Planungskosten und erforderlichen Anpassungsarbeiten im Bestand, die im ersten Kostenrahmen ebenfalls nicht bedacht waren, ist für die Gesamtmaßnahe mit Kosten von rund 650.000 € brutto zu rechnen.
Bei einer Förderquote von 90 % hätte die Gemeinde nun folglich 65.000 € brutto an Eigenmitteln bereit zu stellen.