Begründung
Der Fachbereich III hat die
Funktionsweise der raumlufttechnischen Anlagen in der Doppelturnhalle der
Anne-Frank-Gesamtschule unter Zuhilfenahme der Expertise eines Ingenieurs für
Raumluft- und Regeltechnik technisch überprüft. In Fokus stand insbesondere die
Fragestellung, ob die Anlagen unter den aktuellen gesundheitlichen
Rahmenbedingungen nutzbar sind und ob ggf. Umrüstungen erforderlich sind.
In der Turnhalle gibt es zwei
Zuluftanlagen. Diese sind in der Zwischendecke des jeweiligen Hallenteils installiert,
den sie versorgen. Die Beheizung der Halle erfolgt auch über diese Anlagen. Die
Abluft wird über Dachventilatoren abgeführt.
Bei der Frostschutzregelung werden die
Zu- und Abluftventilatoren ausgeschaltet, die Heizungspumpe eingeschaltet, das
Heizventil geöffnet und die Außenluftklappe geschlossen. Die Umluftklappe
bleibt bei diesem Regelbetrieb entgegen der ursprünglichen Vermutung
unberücksichtigt.
Aktuelle Problematik:
Die Regelungstechnik der Anlagen ist
defekt, sodass eine Steuerung in Abhängigkeit zur Luftqualität und den
Temperaturen derzeit nicht möglich ist. Zwischenzeitlich konnte die Regelung
auf Handbetrieb wieder in Betrieb genommen werden. Leider können jedoch die
Umluft- und Zuluftklappen nicht angesteuert werden, sondern nur die
Ventilatoren ein- und ausgeschaltet werden. Um in der Sporthalle nun einen
möglichst hohen Frischluftanteil zu gewährleisten, wurde die Stellung der
Umluftklappen geprüft. Diese sind geschlossen und die Regelung dazu außer
Betrieb.
Aufgrund der defekten Regelung gehen
die Anlagen im Frostschutz-Fall zurzeit nicht aus. Zu den momentanen
Temperaturen stellt das noch kein Problem dar. Im weiteren Verlauf wird nun
geprüft, wie die Anlage am sinnvollsten und effektivsten umgebaut werden kann,
um technische Ausfälle bei kälteren Temperaturen zu vermeiden.
Den erforderlichen Frischluftanteil
für Sporthallen gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit
Verweis auf die relevanten Normen mit folgenden Raten an:
Bei natürlicher Be- und Entlüftung über
Fenster- oder sonstige Öffnungen ist mindestens ein einfacher Luftwechsel pro
Stunde vorzusehen. Bei einer Grundfläche von ca. 945 m² und einer Höhe von 7m
ergibt sich ein Gesamtvolumen von 6.615 m³. Inwieweit dieses Volumen über die
Fenster und Türöffnungen allein ausgetauscht werden kann, hängt von vielen
verschiedenen Faktoren ab (z.B. Windrichtung und Windgeschwindigkeit) und kann
daher nicht detailliert geprüft werden.
Werden raumlufttechnische Anlagen
geplant, gilt für die Berechnung des Außenluftvolumenstroms 60 m³/h je Sportler
und Halle. Dabei ist laut DGUV von 25 Sportlern je Halle auszugehen. Da die
Nutzung sich hier jedoch vorrangig auf den Schulsport bezieht, werden bei der
Betrachtung 30 Sportler je Halle zu Grunde gelegt. Demnach wäre der Halle je
Hallenteil ein Außenluftvolumenstrom von 1.800 m³/h zuzuführen. Technische
Unterlagen lassen annehmen, dass die Anlagen um ein vielfaches größer
dimensioniert sind (je ca. 7.000 m³/h) und folglich gemäß der Vorgaben
ausreichend sind.
Im Hinblick auf die aktuelle
gesundheitliche Situation sind die Lüftungsanlagen betriebs- und nutzungsfähig.
Mittelfristig ist aus energetischen und hygienischen Gesichtspunkten jedoch
über die Erneuerung der Anlagen nachzudenken.
Gemäß der Empfehlungen „Hinweise und
Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit
Covid-19“ vom 21.10.2020 ist ein kontinuierlicher Luftaustausch zu
gewährleisten. Die Lüftungsanlagen wurden so eingestellt, dass der Sporthalle
ein möglichst hoher Frischluftanteil zugeführt wird. Angesichts der fast
durchgängigen Nutzung sollte zudem nach jeder Unterrichtseinheit durch die
öffenbaren Tür- und Fensteröffnungen stoß- und quergelüftet werden.
Die vorgenannten Maßnahmen können
jedoch nur eine Übergangslösung sein. Eine Instandsetzung der vorhandenen
Anlage ist aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht
anzustreben. Die Anlage ist ca. 35 Jahre alt.
Für die Planung einer neuen Anlage
wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, welches eine Entwurfsplanung sowie eine
Kostenberechnung erstellt. Für diese Maßnahme können Fördergelder aus dem
Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ beantragt
werden. Der Förderantrag ist bis zum 15.01.2021 zu stellen. Bei diesem
Investitionspakt ist eine Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
vorgesehen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, dass die Verwaltung die raumlufttechnischen Anlagen in der
Doppelturnhalle unter Zuhilfenahme von Fördermitteln erneuert.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Hierzu kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Leider liegen
aktuell noch keine belastbaren Kosten vor. Diese werden Mitte Dezember
erwartet. Ein
erster Kostenrahmen anhand des Baukostenindex hat eine Investitionssumme von
ca. 150.000 € ergeben. Bei einer Förderquote von 90 % hätte die Gemeinde
folglich 15.000 € an Eigenmitteln bereit zu stellen.
Jörn Möltgen