Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2019
Vorlage
VO/125/2018
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2019 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2019“.

Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2019 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                    Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                             2019: 0,016126 €  (2018: 0,016362 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                   2019: 0,025318 €  (2018: 0,024436 €),

Obere Stever                                      2019: 0,032775 €  (2018: 0,039694 €),

Steinfurter Aa                                     2019: 0,024616 €  (2018: 0,033581 €).

 

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranla-gungsjahr 2019 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                    Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                             2019: 0,000167 €  (2018: 0,000174 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                   2019: 0,000140 €  (2018: 0,000133 €),

Obere Stever                                      2019: 0,000170 €  (2018: 0,000177 €),

Steinfurter Aa                                     2019: 0,000070 €  (2018: 0,000078 €).

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2019“ vom 02.11.2018 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 1,89 %.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):

Unterhaltungsverband                    versiegelte Flächen              nicht versiegelte Flächen

IV Havixbeck-Roxel                             -   1,44 %                                -   4,02 %,

Münsterische Aa-Oberlauf                   +  3,61 %                               +  5,26 %,

Obere Stever                                      - 17,43 %                                -   3,95 %,

Steinfurter Aa                                     - 26,69 %                                - 10,25 %.