Betreff
Aufstellung eines Planes zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes im Parallelverfahren (Bereich der Burg Hülshoff)
Vorlage
012/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Auf dem Gelände der Burg Hülshoff soll im Rahmen einer Förderung durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ das „Droste Kulturzentrum/Zukunftsort Literatur“ entwickelt werden. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbes, dessen Durchführung aktuell vorbereitet wird, soll die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ermittelt werden.

 

Für den Bereich der Burg Hülshoff enthält der geltende Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck die Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft/Forstwirtschaft“. Hinsichtlich der Zulässigkeit von Vorhaben sind aktuell die Regelungen für das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB anzuwenden. Hierdurch werden die baulichen Entwicklungsoptionen stark eingeschränkt.

 

Um letztlich die für das Projekt notwendigen Entwicklungen zu ermöglichen, bedarf es einer Anpassung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel, ein Sondergebiet für die Belange der Kultur zu entwickeln.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 30. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“. Die Plangebiete sind in dem der Vorlage 012/2018 als Anlage 1 beigefügten Plan schwarz umrandet dargestellt. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt, da die notwendigen Planungskosten von der Droste-Stiftung getragen werden.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller