Betreff
Abschließende Beratung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
107/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

S. Vorlage 077/2017 und Protokollierung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 27.09.2017 sowie des Rates vom 12.10.2017 mit den jeweiligen Anlagen.

 

Hinsichtlich der offenen Fragen zur ausreichenden Löschwasserversorgung für die Löschgruppe Hohenholte hat das in der Ratssitzung angekündigte Abstimmungsgespräch mit dem Kreisbrandmeister, dem Gutachter, der Wehrführung und der Verwaltung am 17.10.2017 stattgefunden. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass zur Verbesserung der Löschwasserversorgung die maximale Löschwasserkapazität des MLF von 1.000 Liter ausgenutzt werden sollte (statt der standardmäßigen 600 l). Ferner sollte der Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung des Fahrzeuges vorgezogen werden auf das Jahr 2021/2022. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen findet der Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes die Zustimmung des Kreisbrandmeisters sowie der Wehrführung. Der im RIS eingestellt Brandschutzbedarfsplan vom 18.10.2017 beinhaltet diese Änderungen, die auf S. 56 des Konzeptes dargestellt sind.

In Kenntnis dieses Abstimmungsergebnisses wurde jedoch seitens der Leitung der Löschgruppe Hohenholte vorgetragen, dass statt des MLF ein LF 10 als Ersatzfahrzeug beschafft werden solle, weil dieses Fahrzeug 1.600 l mitführen kann.

 

Auch wenn eine Erhöhung der mitgeführten Löschwassermenge um weitere 600 l durchaus wünschenswert wäre, sollte der Empfehlung des Gutachters, ein MLF zu beschaffen gefolgt werden. Diese Empfehlung ist fachlich begründet und in keiner Weise zu beanstanden, wie die Zustimmung des Kreisbrandmeisters als Vertreter der Fachaufsicht des Kreises Coesfeld verdeutlicht. Dies wird von der Havixbecker Wehrführung ebenfalls so beurteilt.

Darüber hinaus haben Recherchen der Verwaltung ergeben, dass die Beschaffung eines LF 10 zu Mehrkosten von ca. 100.000 € gegenüber den Anschaffungskosten für ein MLF führen werden. Aus sachlichen Gründen und aus Gründen der sparsamen Mittelbewirtschaftung kann ich Ihnen deshalb die Ersatzbeschaffung eines LF 10 nicht empfehlen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof werden Ihnen erste Planungsansätze für die Verbesserung der räumlichen Situation der Atemschutzwerkstatt vorgestellt, damit rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen Klarheit über die baulichen Alternativen und die damit verbundenen Kosten besteht. Ziel sollte sein, im kommenden Jahr die notwendigen Bau-/Umbaumaßnahmen durchzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck in der Fassung vom 18.10.2017. Die nächste Fortschreibung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 5 Jahren vorzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            x ja     nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Da die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, die im Brandschutzbedarfsplan als notwendig dargestellten Maßnahmen umzusetzen, werden die für die Verbesserung der baulichen Situation der Atemschutzwerkstatt erforderlichen Mittel beim Produkt 0207 (Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) zu veranschlagen sein. Für die Ersatzbeschaffung des MLF in Hohenholte sind zu gegebener Zeit die notwendigen Mittel bereit zu stellen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller