Betreff
Beratung über die Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2011
Vorlage
114/2010
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von 4 Wasser- und Bodenverbänden, und zwar sind dies

- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel

- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf

- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever

- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.

 

Jährlich wiederkehrend setzen diese 4 Wasser- und Bodenverbände ihre Verbandslasten gegenüber der Gemeinde Havixbeck fest.

Gemäß § 92 Abs. 1 S. 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz –LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung als Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt (seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.

 

Die Umlage der Hektar-Beiträge, welche die Gemeinde für das Vorjahr gezahlt hat, wird in Havixbeck auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung im aktuellen Jahr als Gebühr auf den Abgabenbescheiden festgesetzt.

 

Gegenüber dem Jahr 2009 blieben die für 2010 erhobenen Wasserverbandslasten der Unterhaltungsverbände unverändert, mit Ausnahme des Wasserverbandes „Münsterische Aa-Oberlauf“. In soweit können auch die auf der Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs festzusetzenden Wasserverbandsgebühren in 2011 unverändert bleiben, mit Ausnahme des Wasserverbandes „Münsterische Aa-Oberlauf“.

 

Sie beruhen erneut auf einem Veranlagungsverhältnis von 4 : 1 : 0,5 für versiegelte Flächen (bebaute Grundstücke, Verkehrs- und Betriebsflächen und sonstige befestigte Flächen) und für übrige Flächen (Acker-, Weiden- und Wiesengrundstücke) sowie für Waldflächen, wodurch Unterschiede des Wasserabflusses bei nach versiegelten Flächen, übrigen Flächen und Waldflächen im Sinne des § 92 Landeswassergesetz berücksichtigt werden.

 

Das gilt auch für die Einhaltung der Vorschrift des § 92 Abs. 1 Satz 9 LWG, wonach eine pauschalierte Veranlagung von bebauten Grundstücken (versiegelte Flächen) erfolgen kann, wenn nach den örtlichen Verhältnissen der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der versiegelten und nicht versiegelten Einzelflächen in Missverhältnis zum umlagefähigen Unterhaltungsaufwand steht.

Entsprechende grundstücksspezifische Veranlagungsgrundlagen sind nicht gegeben. Allein die Ermittlung bebauter Einzelflächen (abgesehen von deren Versiegelungsgrad) würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern, der in einem offensichtlichen Missverhältnis zum umlagefähigen Unterhaltungsaufwand steht.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die in 2011 anfallenden Wasserverbandsgebühren für bebaute Grundstücke innerhalb der Ortslage -wie schon in 2005 bis 2010- in der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu berücksichtigen.

 

Für 2011 ist erneut beabsichtigt, die auf befestigte Flächen entfallenden Verbandslasten von voraussichtlich 11.953,09 € in die Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu überführen, wodurch sie den Eigentümern der bebauten Grundstücke im Rahmen der Regenwasserentsorgung anheim fallen.

 

Die vorgeschlagene Verfahrensweise führt in 2011 bei der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:

 

Unterhaltungsverband                 Verbandsumlage je ha            Veranlagung je ha

 

IV Havixbeck-Roxel                          10,00 €   (2010: 10,00 €)              7,60 €   (2010:   7,60 €)

Münsterische Aa-Oberlauf               10,00 €   (2010:   9,00 €)              8,96 €   (2010:   8,06 €)

Obere Stever                                   11,30 €   (2010: 11,30 €)            10,74 €   (2010: 10,74 €)

Steinfurter Aa                                     3,60 €   (2010:   3,60 €)              3,42 €   (2010:   3,42 €)

 

Waldflächen ab 0,3 ha werden weiterhin auf Antrag um 50 % je ha ermäßigt.

 

Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2011 ist identisch mit der des Vorjahres, da zur Zeit keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen wird. Die ermittelten Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des Vorjahres, mit Ausnahme des Wasserverbandes „Münsterische Aa-Oberlauf“.

 

Der aufgezeigte Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den Anforderungen des § 92 LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand wird vermieden.

 

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2011“ vom 09.11.2010 die in der Anlage beigefügte Satzung.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2011 in Höhe von voraussichtlich 11.953,09 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2011 getragen wird.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten verbleiben im Gemeindehaushalt.

Der o. a. Betrag ist danach als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung und als Ertrag im Produkt 1303 – Naturschutz & Landschaftspflege zu behandeln.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Pott

Beigeordneter