Betreff
5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Friedhof/Sportplatz"
Vorlage
058/2016
Aktenzeichen
II 622-21/4
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Sohn des Grundstückseigentümers möchte das Grundstück 1133 der Flur 24, welches 1.184 qm groß ist, teilen und im Zuge der Nachverdichtung mit einem ebenerdigen Einfamilienhaus im Bungalowstil bebauen.

 

Zur Realisierung des Bauwunsches, hat der künftige Bauherr mit Schreiben vom 21.03.2016 (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage 058/2016) die Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ für das Flurstück 1133 der Flur 24 beantragt, und zwar

 

  • Schaffung eines Baufeldes
  • Änderung der festgesetzten Dachneigung von 35° - 38° auf 25° - 30°
  • Änderung der Traufhöhe von 4,30 m OK Kolpingstraße auf 4,00 m OK Kolpingstraße
  • Änderung der Firsthöhe von 10,50 m OK Kolpingstraße auf 7,00 m OK Kolpingstraße

 

Der in der Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Änderungsplan berücksichtigt in städtebaulich vertretbarer Weise die Bauwünsche des Antragstellers.

 

Durch die begehrte Planänderung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Alle angrenzenden Grundstückseigentümer haben der begehrten Planänderung ausweislich einer hier vorliegenden schriftlichen Einverständniserklärung zugestimmt. Träger öffentlicher Belange sind von der gewünschten Planänderung nicht betroffen, so dass es daher keiner Änderung bedarf.

 

Das Verfahren zur 5. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ für den Bereich des Flurstückes 1133 zu empfehlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Das Änderungsgebiet ist im anliegenden Planausschnitt (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 058/2016) umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Friedhof/Sportplatz“ mit Begründung als Satzung, und zwar in der Form, wie sie in dem anliegenden Planausschnitt (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 058/2016) dargestellt ist.

 

Der dieser Verwaltungsvorlage beigefügte Änderungsplan ist Bestandteil des Aufstellungs- und des Änderungsbeschlusses.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Keine. Die entstehenden Kosten für die Planänderung werden vom Antragsteller getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller