Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ergänzung des
Bebauungsplanes Flothfeld VII gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bereich des Ergänzungsgebietes
ist in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 111/2013 umrandet dargestellt.
Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Herr von Schönfels nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Die Verwaltungsvorlage 111/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 19.09.2013 TOP 18