2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Bedingt durch den Mangel
an Bauland in Havixbeck hat die Verwaltung Überlegungen dahingehend angestellt,
auf welche Weise noch verfügbare Grundstücke zur Bebauung freigegeben werden
können. Hier bietet sich das im anliegenden Planausschnitt umrandete Gebiet,
welches unmittelbar an das Bebauungsplangebiet „Flothfeld VII“ (Wohngebiet
Kiebitzheide) angrenzt, an.
Der rechtsverbindlichen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck setzt für diesen Bereich bereits
Wohnbaufläche fest.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ergänzung des
Bebauungsplanes Flothfeld VII gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bereich des
Ergänzungsgebietes ist in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 111/2013
umrandet dargestellt. Der Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Fassung eines
Aufstellungsbeschlusses entstehen keine Kosten.
Klaus Gromöller