Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anträge des Grundstückeigentümes des Flurstücks 433 und des künftigen Grundstückseigentümers des Flurstücks 398 der Flur 10 zur Kenntnis.

Sollte nach Vorlage des erforderlichen Geruchsgutachtens das „sonstige Wohnen“ in dem beantragten Änderungsbereich möglich sein, wird der Gemeinderat über die Aufstellung und den Inhalt des Änderungsplanes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“  in seiner nächsten Sitzung beraten und entscheiden.

Das Änderungsgebiet ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 108/2016 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

Im Rahmen der weiteren Vorbereitungen zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses soll durch die Verwaltung mit den Antragstellern hinsichtlich der Wahl des Außenwandmaterials sowie der geplanten Dachneigung erörtert werden, wie eine Verbesserung des Einfügens in die nähere Umgebung erfolgen kann.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 108/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 17.11.2016 TOP 7

 

Es wird über den Beschlusschorschlag laut Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 17.11.2016 abgestimmt:


Abstimmungsergebnis: