Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 16

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse sowie unter Berücksichtigung und Beachtung der am 23.04. 2015 gefassten Beschlüsse (VV 035/2015) als auch der am 10.12.2015 gefassten Beschlüsse (VV 122/2015), den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von vier Wochen bezüglich der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet erneut öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 070/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 11

 

Herr Webering nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil, weil er sich für befangen erklärt.

 

Da ein Ratsmitglied verhindert ist, stellt Herr Hense den Antrag die Sitzung bis zu dessen Eintreffen zu unterbrechen.

Die Ratsmitglieder stimmen einer Unterbrechung der Sitzung ohne formelle Abstimmung zu.

 

Die Sitzung wird von 19:10 Uhr bis 19:35 Uhr unterbrochen.

 

Nachdem Herr Hense mit dem Ratsmitglied geklärt hat, die Sitzung bis zu dessen Eintreffen weiterzuführen, wird die Sitzung um 19:35 Uhr fortgesetzt.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg zum Bebauungsplan Habichtsbach II, welche den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 30.06.2016 zugestellt worden ist, vertraulich zu behandeln.

 

 

Mit E-Mail vom 27.06.2016 haben die Ratsmitglieder durch die Verwaltung die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg zu drei von den Ratsmitgliedern gestellten Fragen erhalten.

 

 

 

Zunächst wird über folgende Ordnungsziffern laut Verwaltungsvorlage 070/2016 einzeln beraten und abgestimmt:

 

A Träger öffentlicher Belange

 

 

Ordnungsziffer 3

 

1. Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 13.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

 

2. Bezirksregierung Arnsberg, erneutes Schreiben vom 02.03.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine in den Luftbildern erkennbare Kampfmittelbeeinflussung vorliegt, wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass die Arbeiten sofort einzustellen sind und der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe unverzüglich durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen ist, wenn bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt ist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, wird zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis über Punkt 1 und 2 der Ordnungsziffer 3:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).

 

 

 

Ordnungsziffer 5

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 21.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass die Überschreitung der Gebäudehöhe von 30 m ausgeschlossen ist und eine weitere Beteiligung des Einwenders nicht erforderlich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).

 

 

 

Ordnungsziffer 12

 

Bezirksregierung Münster, Schreiben vom 29.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf die im Plangebiet anstehenden schutzwürdigen Böden wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).

 

 

 

Ordnungsziffer 13

 

Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg Schreiben vom 04.02.2016

 

Hinweis auf Interesse an der Bebauung des Grundstücks Flur 13, Flurstück 1389.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf das südlich des Plangebietes gelegene Grundstück der katholischen Kirchengemeinde wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).

 

 

Ordnungsziffer 18

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auch stellt der Gemeinderat fest, dass eine Beteiligung bei Umsetzung der Planung erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 24.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Herr Wardenga ist ab 20:45 Uhr anwesend.

Somit befinden sich 26 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.

 

 

Ordnungsziffer 20

 

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 23.02.2016

 

Untere Bodenschutzbehörde

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Anregung zur Aufwertung schutzwürdiger Böden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird gefolgt.

Der Anregung, im Rahmen der Realisierung des Baugebietes unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen, wird im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes gefolgt. Entsprechende Hinweise werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass in Ausführung des Planes ein Entwässerungsentwurf erstellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf den Geltungsbereich des Landschaftsplans wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Eingriffsbilanzierung wird entsprechend angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Brandschutzdienstelle

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und stellt fest, dass die Löschwasserversorgung im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und des Hydrantennetzes sichergestellt wird und die Fragen des zweiten Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen sind. Dem Hinweis auf die Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen zur Brandbekämpfung wird in Ausführung des Bebauungsplanes gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Bauordnung

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Bemaßung der Vorgärten in der Planzeichnung vorzunehmen. Ebenso stellt der Rat fest, dass die beabsichtigten Festsetzungen im Bebauungsplan für die Errichtung von Nebenanlagen ausreichend sind.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 24.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Den Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 16.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Da die Beschlussempfehlungen der Ordnungsziffern B 2; B 3; B 4; B 5; B 6 und B 7 gleichlautend sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang abzustimmen:

 

 

 

Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 01.02.2016

Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 14.02.2016

Ordnungsziffer B 4, Schreiben vom 14.02.2016

Ordnungsziffer B 5, Schreiben vom 10.02.2016

Ordnungsziffer B 6, Schreiben vom 14.02.2016

Ordnungsziffer B 7, Schreiben vom 09.02.2016

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja 8; Nein: 0; Enthaltungen: 17.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsziffer B 8

 

Ordnungsziffer B 8, Schreiben von vier Anwohnern vom 10.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Hinweis zu 1. zu entsprechen und die erforderliche Korrektur vorzunehmen. Er stellt zu 1a fest, dass die Begründung hinsichtlich der Ausführlichkeit zum Artenschutz redaktionell angepasst wird. Die vorgebrachten Bedenken zur durchgeführten Artenschutzprüfung unter Ziff. 1 b werden zurückgewiesen. Der Hinweis zu 1 c wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zu 1 d wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass es einer weitergehenden Detaillierung der Darstellung nicht bedarf. Die dargestellten Mängel unter Ziff. 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Der Rat stellt hierzu fest, dass bei der erneuten Bekanntmachung und der erneuten Offenlegung die aktuelle Rechtslage beachtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 7; Nein: 3; Enthaltungen: 15.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Da die Beschlussempfehlungen der Ordnungsziffern B 9; B 10; B 11; B 12; B 13, B 14; B 15; B 16; B 17 und B 18 gleichlautend sind, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang abzustimmen:

 

 

Ordnungsziffer B 9, Schreiben vom 15.02.2016

Ordnungsziffer B 10, Schreiben vom 16.02.2016

Ordnungsziffer B 11, Schreiben vom 15.02.2016

Ordnungsziffer B 12, Schreiben mit Eingang 16.02.2016

Ordnungsziffer B 13, Schreiben vom 16.02.2016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für 8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I

Ordnungsziffer B 14, Schreiben vom 17.02.2016

Ordnungsziffer B 15, Schreiben vom 15.02.2016

Ordnungsziffer B 16, Schreiben vom 15.02.2016

Ordnungsziffer B 17, Schreiben vom 24.01.2016

Ordnungsziffer B 18, Schreiben vom 16.02.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 17.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Ordnungsziffer B 19, Schreiben vom 19.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, zur Schaffung einer Homogenität im Erscheinungsbild der Bebauung von einer Änderung des Planes abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 25.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

Ordnungsziffer B 20, Schreiben vom 28.03.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, ihnen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltungen: 6.

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).

 

 

 

Vor der Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag erklärt Herr Hense, warum es so viele Enthaltungen zu den einzelnen Ordnungsziffern bzgl. der Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße gegeben hat. Einerseits sei die CDU-Fraktion bestrebt, die angedachte Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Habichtsbach II nicht hinauszuzögern. Andererseits jedoch werde durch die Nichtrealisierung der Durchfahrtmöglichkeit zwischen Habichtsbach I und II das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf die bestehenden Ortsteile von Havixbeck verteilt und somit diese Bereiche entsprechend belastet. Um hierbei eine Entlastung gewährleisten zu können, bittet er eindringlich um die Weiterführung des Projektes der Schaffung einer Osttangente im Habichtsbach.

 

Herr Messing erklärt, dass sich ein Teil der SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten habe, um den Bebauungsplan weiterentwickeln zu können. Auch unterstütze man wie die CDU-Fraktion den Bau der Osttangente. Er äußert sein Bedauern, dass der zu erwartende zusätzliche Verkehr auf das umgebende Straßennetz verlagert werde.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 070/2016:

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).