Sitzung: 30.06.2016 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 16
Vorlage: 070/2016
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur
Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den
vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse sowie unter
Berücksichtigung und Beachtung der am 23.04. 2015 gefassten Beschlüsse (VV
035/2015) als auch der am 10.12.2015 gefassten Beschlüsse (VV 122/2015), den
Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit
Begründung und Umweltbericht für die Dauer von vier Wochen bezüglich der
Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet erneut öffentlich
auszulegen.
Die
Verwaltungsvorlage 070/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 09.06.2016 TOP 11
Herr
Webering nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil, weil er sich für befangen erklärt.
Da ein
Ratsmitglied verhindert ist, stellt Herr Hense den Antrag die Sitzung bis zu
dessen Eintreffen zu unterbrechen.
Die Ratsmitglieder
stimmen einer Unterbrechung der Sitzung ohne formelle Abstimmung zu.
Die Sitzung
wird von 19:10 Uhr bis 19:35 Uhr unterbrochen.
Nachdem
Herr Hense mit dem Ratsmitglied geklärt hat, die Sitzung bis zu dessen
Eintreffen weiterzuführen, wird die Sitzung um 19:35 Uhr fortgesetzt.
Seitens der
Verwaltung wird darauf hingewiesen, die Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei
Wolter Hoppenberg zum Bebauungsplan Habichtsbach II, welche den Ratsmitgliedern
mit E-Mail vom 30.06.2016 zugestellt worden ist, vertraulich zu behandeln.
Mit E-Mail
vom 27.06.2016 haben die Ratsmitglieder durch die Verwaltung die Stellungnahme
der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg zu drei von den Ratsmitgliedern
gestellten Fragen erhalten.
Zunächst
wird über folgende Ordnungsziffern laut Verwaltungsvorlage 070/2016 einzeln
beraten und abgestimmt:
A Träger öffentlicher Belange
Ordnungsziffer
3
1. Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 13.01.2016
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
2.
Bezirksregierung Arnsberg, erneutes Schreiben vom 02.03.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine in den
Luftbildern erkennbare Kampfmittelbeeinflussung vorliegt, wird von dem
Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass die Arbeiten sofort
einzustellen sind und der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe
unverzüglich durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen
ist, wenn bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich
verfärbt ist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, wird zur Kenntnis
genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis über Punkt 1 und 2 der Ordnungsziffer
3:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).
Ordnungsziffer 5
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 21.01.2016 |
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Überschreitung der Gebäudehöhe von 30 m ausgeschlossen ist und eine weitere
Beteiligung des Einwenders nicht erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).
Ordnungsziffer
12
Bezirksregierung
Münster, Schreiben vom 29.01.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis
auf die im Plangebiet anstehenden schutzwürdigen Böden wird durch den
Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).
Ordnungsziffer
13
Kath.
Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg Schreiben vom 04.02.2016
Hinweis auf
Interesse an der Bebauung des Grundstücks Flur 13, Flurstück 1389.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis
auf das südlich des Plangebietes gelegene Grundstück der katholischen
Kirchengemeinde wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).
Ordnungsziffer
18
Deutsche
Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.02.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis,
dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden,
wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auch stellt der Gemeinderat
fest, dass eine Beteiligung bei Umsetzung der Planung erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 24.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen; Herr Wardenga befindet sich noch nicht im Sitzungssaal).
Anmerkung
der Schriftführerin:
Herr
Wardenga ist ab 20:45 Uhr anwesend.
Somit
befinden sich 26 stimmberechtigte Personen im Sitzungssaal.
Ordnungsziffer
20
Kreis
Coesfeld, Schreiben vom 23.02.2016
Untere Bodenschutzbehörde
Beschlussvorschlag
Der Anregung
zur Aufwertung schutzwürdiger Böden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird
gefolgt.
Der
Anregung, im Rahmen der Realisierung des Baugebietes unvermeidbare
Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen, wird im Rahmen der Umsetzung des
Bebauungsplanes gefolgt. Entsprechende Hinweise werden in die Begründung des
Bebauungsplanes aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Kommunale Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass in Ausführung
des Planes ein Entwässerungsentwurf erstellt wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Untere Landschaftsbehörde
Beschlussvorschlag
Der Hinweis
auf den Geltungsbereich des Landschaftsplans wird von dem Gemeinderat zur
Kenntnis genommen. Die Eingriffsbilanzierung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Brandschutzdienstelle
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und
stellt fest, dass die Löschwasserversorgung im Rahmen der öffentlichen
Wasserversorgung und des Hydrantennetzes sichergestellt wird und die Fragen des
zweiten Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu
prüfen sind. Dem Hinweis auf die Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen
zur Brandbekämpfung wird in Ausführung des Bebauungsplanes gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Bauordnung
Beschlussvorschlag
Der Rat
beschließt, die Bemaßung der Vorgärten in der Planzeichnung vorzunehmen. Ebenso
stellt der Rat fest, dass die beabsichtigten Festsetzungen im Bebauungsplan für
die Errichtung von Nebenanlagen ausreichend sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
B – Bürger
Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom
24.01.2016
Beschlussvorschlag
Den Bedenken hinsichtlich einer künftigen
Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über
die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen:
16.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Da die Beschlussempfehlungen der Ordnungsziffern B 2;
B 3; B 4; B 5; B 6 und B 7 gleichlautend sind, wird seitens der Verwaltung
vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang abzustimmen:
Ordnungsziffer
B 2, Schreiben vom 01.02.2016
Ordnungsziffer
B 3, Schreiben vom 14.02.2016
Ordnungsziffer
B 4, Schreiben vom 14.02.2016
Ordnungsziffer
B 5, Schreiben vom 10.02.2016
Ordnungsziffer
B 6, Schreiben vom 14.02.2016
Ordnungsziffer
B 7, Schreiben vom 09.02.2016
Beschlussvorschlag
Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen
Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über
die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis
genommen und ihnen wird entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja 8; Nein: 0; Enthaltungen: 17.
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über die Ordnungsziffer B 8
Ordnungsziffer
B 8, Schreiben von vier Anwohnern vom 10.02.2016
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt, dem Hinweis zu 1. zu entsprechen und die erforderliche
Korrektur vorzunehmen. Er stellt zu 1a fest, dass die Begründung hinsichtlich
der Ausführlichkeit zum Artenschutz redaktionell angepasst wird. Die
vorgebrachten Bedenken zur durchgeführten Artenschutzprüfung unter Ziff. 1 b
werden zurückgewiesen. Der Hinweis zu 1 c wird zur Kenntnis genommen. Der
Hinweis zu 1 d wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass es einer
weitergehenden Detaillierung der Darstellung nicht bedarf. Die dargestellten Mängel
unter Ziff. 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Der Rat stellt hierzu fest,
dass bei der erneuten Bekanntmachung und der erneuten Offenlegung die aktuelle
Rechtslage beachtet wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen: Ja: 7; Nein: 3; Enthaltungen:
15.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Da die Beschlussempfehlungen der Ordnungsziffern B 9;
B 10; B 11; B 12; B 13, B 14; B 15; B 16; B 17 und B 18 gleichlautend sind,
wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, über diese in einem Vorgang
abzustimmen:
Ordnungsziffer
B 9, Schreiben vom 15.02.2016
Ordnungsziffer
B 10, Schreiben vom 16.02.2016
Ordnungsziffer
B 11, Schreiben vom 15.02.2016
Ordnungsziffer
B 12, Schreiben mit Eingang 16.02.2016
Ordnungsziffer
B 13, Schreiben vom 16.02.2016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde
für 8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I
Ordnungsziffer
B 14, Schreiben vom 17.02.2016
Ordnungsziffer
B 15, Schreiben vom 15.02.2016
Ordnungsziffer
B 16, Schreiben vom 15.02.2016
Ordnungsziffer
B 17, Schreiben vom 24.01.2016
Ordnungsziffer
B 18, Schreiben vom 16.02.2016
Beschlussvorschlag
Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen
Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über
die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis
genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen:
17.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Ordnungsziffer
B 19, Schreiben vom 19.02.2016
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, zur Schaffung einer
Homogenität im Erscheinungsbild der Bebauung von einer Änderung des Planes
abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 25.
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen).
Ordnungsziffer
B 20, Schreiben vom 28.03.2016
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, ihnen nicht zu
folgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 19; Nein: 0; Enthaltungen:
6.
(Herr
Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).
Vor der
Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag erklärt Herr Hense, warum es so
viele Enthaltungen zu den einzelnen Ordnungsziffern bzgl. der
Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße gegeben
hat. Einerseits sei die CDU-Fraktion bestrebt, die angedachte Weiterentwicklung
des Bebauungsplanes Habichtsbach II nicht hinauszuzögern. Andererseits jedoch
werde durch die Nichtrealisierung der Durchfahrtmöglichkeit zwischen
Habichtsbach I und II das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf die bestehenden
Ortsteile von Havixbeck verteilt und somit diese Bereiche entsprechend
belastet. Um hierbei eine Entlastung gewährleisten zu können, bittet er
eindringlich um die Weiterführung des Projektes der Schaffung einer Osttangente
im Habichtsbach.
Herr Messing
erklärt, dass sich ein Teil der SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten habe,
um den Bebauungsplan weiterentwickeln zu können. Auch unterstütze man wie die
CDU-Fraktion den Bau der Osttangente. Er äußert sein Bedauern, dass der zu
erwartende zusätzliche Verkehr auf das umgebende Straßennetz verlagert werde.
Hierauf
erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage
070/2016:
Abstimmungsergebnis:
(Herr Webering hat an der Abstimmung nicht teilgenommen).