Sitzung: 09.06.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 11
Vorlage: 070/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur
Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den
vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse sowie unter
Berücksichtigung und Beachtung der am 23.04. 2015 gefassten Beschlüsse (VV
035/2015) als auch der am 10.12.2015 gefassten Beschlüsse (VV 122/2015), den
Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit
Begründung und Umweltbericht für die Dauer von vier Wochen bezüglich der
Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet erneut öffentlich
auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage 070/2016 liegt nicht vor.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem TOP 10 “Ergebnis der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans” beraten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Lang vom Büro
WoltersPartner, Herr Rechtsanwalt Hoppenberg und Frau Paar von der Rechtsanwaltskanzlei
Wolter Hoppenberg anwesend.
Hinsichtlich der rechtlichen Frage, ob die beiden
Baugebiete Habichtsbach I und Habichtsbach II durch eine für den Kraftverkehr
zugelassene Straße verbunden werden können, erläutert Herr Rechtsanwalt
Hoppenberg, dass anhand der durchgeführten Gutachten die Immissionsrichtwerte
im Wohngebiet Habichtsbach I bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten
werden, und zwar in dem Bereich, für den der
Bebauungsplan „reines Wohngebiet“ als Art der baulichen Nutzung
festsetzt.
Eine Öffnung des Weges zum Habichtsbach II würde die
Lärmwerte weiter erhöhen. Dies würde zu einer Zusatzbelastung führen, die aus
Gründen der Rechtssicherheit vermieden werden sollte.
Daher rät er von einer Wegeöffnung außer für
Rettungsfahrzeuge sowie Radfahrer ab.
Auf Herrn Spüntrups Anfrage, ob die Gemeinde in der
momentanen Lage im Habichtsbach I eine Lärmsanierung durchführen muss, verneint
dies Herr Hoppenberg. Er erklärt, dass es sich hierbei um eine sog.
strukturelle Verkehrserhöhung handele, welche von den Anliegern geduldet werden
müsse.
Falls jedoch der Weg zwischen beiden Wohngebieten
geöffnet werden sollte, dann könnte es zu Ansprüchen auf eine Lärmsanierung
oder auf Entschädigung kommen.
Hierauf lässt Herr Albrecht darüber abstimmen, die Sitzung
zu öffnen, um einem Anlieger die Möglichkeit der Wortmeldung zu geben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen: Ja: 11.
Somit ist die Sitzung geöffnet.
Der Anlieger fragt Herrn Hoppenberg, ob eine
Ausweisung der Friedhofsfläche innerhalb des Wohngebietes Habichtsbach I in ein
neues Baugebiet zu einer weiteren Verkehrs- und somit Lärmbelastung führen
werde.
Herr Hoppenberg bestätigt, dass es hierdurch
höchstwahrscheinlich zu Neubelastungen im Habichtsbach I kommen werde. Diese
Frage müsse jedoch separat sachlich und rechtlich geprüft werden.
Hierauf wird die Sitzung geschlossen.
Nach weiteren Detailfragen wird über alle
Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:
A Träger öffentlicher
Belange
Ordnungsziffer 3
1.
Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 13.01.2016
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
2. Bezirksregierung Arnsberg,
erneutes Schreiben vom 02.03.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass
keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine in den Luftbildern erkennbare
Kampfmittelbeeinflussung vorliegt, wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis
genommen. Der Hinweis, dass die Arbeiten sofort einzustellen sind und der
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe unverzüglich durch die örtliche
Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen ist, wenn bei der Durchführung der
Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt ist oder verdächtige
Gegenstände beobachtet werden, wird zur Kenntnis genommen und in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
über Punkt 1 und 2 der Ordnungsziffer 3:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer
5
Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Schreiben vom 21.01.2016 |
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt
den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass die Überschreitung der
Gebäudehöhe von 30 m ausgeschlossen ist und eine weitere Beteiligung des
Einwenders nicht erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 12
Bezirksregierung Münster, Schreiben
vom 29.01.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis auf die im Plangebiet
anstehenden schutzwürdigen Böden wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 13
Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius
und St. Georg Schreiben vom 04.02.2016
Hinweis auf Interesse an der
Bebauung des Grundstücks Flur 13, Flurstück 1389.
Beschlussvorschlag
Der Hinweis auf das südlich des
Plangebietes gelegene Grundstück der katholischen Kirchengemeinde wird durch
den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 18
Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 11.02.2016
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass sich im Plangebiet
keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird durch den Gemeinderat
zur Kenntnis genommen. Auch stellt der Gemeinderat fest, dass eine Beteiligung
bei Umsetzung der Planung erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Ordnungsziffer 20
Kreis Coesfeld, Schreiben vom
23.02.2016
Untere
Bodenschutzbehörde
Beschlussvorschlag
Der Anregung zur Aufwertung
schutzwürdiger Böden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird gefolgt.
Der Anregung, im Rahmen der
Realisierung des Baugebietes unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst zu
begrenzen, wird im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes gefolgt.
Entsprechende Hinweise werden in die Begründung des Bebauungsplanes
aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Kommunale
Abwasserbeseitigung
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt den Hinweis
zur Kenntnis und stellt fest, dass in Ausführung des Planes ein
Entwässerungsentwurf erstellt wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Untere
Landschaftsbehörde
Beschlussvorschlag
Der Hinweis auf den Geltungsbereich
des Landschaftsplans wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die
Eingriffsbilanzierung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Brandschutzdienstelle
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und stellt fest, dass die
Löschwasserversorgung im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und des
Hydrantennetzes sichergestellt wird und die Fragen des zweiten Rettungsweges im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen sind. Dem Hinweis
auf die Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen zur Brandbekämpfung wird
in Ausführung des Bebauungsplanes gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
Bauordnung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Bemaßung der
Vorgärten in der Planzeichnung vorzunehmen. Ebenso stellt der Rat fest, dass
die beabsichtigten Festsetzungen im Bebauungsplan für die Errichtung von
Nebenanlagen ausreichend sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 11.
B – Bürger
Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 24.01.2016
Beschlussvorschlag
Den
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 4.
Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 01.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt: Ja: 0; Nein:
0; Enthaltungen: 11.
Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom
14.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen; ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 4, Schreiben vom
14.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 5, Schreiben vom
10.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 6, Schreiben vom
14.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 7, Schreiben vom
09.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird
entsprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 8, Schreiben von
vier Anwohnern vom 10.02.2016
|
Vor
der Abstimmung fragt Herr Overs, ob das Artenschutzgutachten durchgeführt
worden ist und warum die Fläche nicht als Grünfläche, sondern als „Parkanlage“
ausgewiesen wird.
Frau
Böse erläutert, dass die Artenschutzprüfung I aktualisiert worden sei und
hierzu keine Bedenken seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen. Herr
Lang ergänzt, dass die Zweckbestimmung dieser Fläche als „Parkanlage“ schon
seit Beginn der Planungen geführt werde.
Hierauf
stellt Herr Overs den Antrag, die Zweckbestimmung als „Parkanlage“ zu streichen
und über die genaue Zweckbestimmung in der Sitzung des Rates am 30.06.2016 zu
beraten.
Abstimmungsergebnis
über Herrn Overs Antrag:
mehrheitlich
abgelehnt: Ja: 2; Nein: 9; Enthaltungen: 0.
Sodann
erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Ordnungsziffer B 8 laut
Verwaltungsvorlage 070/2016:
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dem
Hinweis zu 1. zu entsprechen und die erforderliche Korrektur vorzunehmen. Er
stellt zu 1a fest, dass die Begründung hinsichtlich der Ausführlichkeit zum
Artenschutz redaktionell angepasst wird. Die vorgebrachten Bedenken zur durchgeführten
Artenschutzprüfung unter Ziff. 1 b werden zurückgewiesen. Der Hinweis zu 1 c
wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zu 1 d wird zur Kenntnis genommen. Es
wird festgestellt, dass es einer weitergehenden Detaillierung der Darstellung
nicht bedarf. Die dargestellten Mängel unter Ziff. 2 und 3 werden zur Kenntnis
genommen. Der Rat stellt hierzu fest, dass bei der erneuten Bekanntmachung und
der erneuten Offenlegung die aktuelle Rechtslage beachtet wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 9; Nein: 1; Enthaltungen: 1.
Ordnungsziffer B 9, Schreiben vom
15.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 10, Schreiben vom
16.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 11, Schreiben vom
15.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 12, Schreiben mit
Eingang 16.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 13, Schreiben vom
16.02.2016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für 8 AnwohnerInnen
aus dem Gebiet Habichtsbach I
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 14, Schreiben vom
17.02.2016
Beschlussvorschlag
Zu Punkt 1-4:
Die Bedenken hinsichtlich einer
künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger
Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat
zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 15, Schreiben vom
15.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 3; Nein: 1; Enthaltungen: 7.
Ordnungsziffer B 16, Schreiben vom
15.02.2016
Beschlussvorschlag
Die Bedenken hinsichtlich einer
künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger
Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat
zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 17, Schreiben vom
24.01.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße
bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden
von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 18, Schreiben vom
16.02.2016
Beschlussvorschlag
Die
Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der
Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I
und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.
Ordnungsziffer B 19, Schreiben vom
19.02.2016
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und beschließt, zur Schaffung einer Homogenität im
Erscheinungsbild der Bebauung von einer Änderung des Planes abzusehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: 11.
Ordnungsziffer B 20, Schreiben vom
28.03.2016
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise
zur Kenntnis und beschließt, ihnen nicht zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 3.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über
den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 070/2016:
Abstimmungsergebnis: