Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der BürgerInnen zur Kenntnis und beschließt nach Beratung unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse sowie unter Berücksichtigung und Beachtung der am 23.04. 2015 gefassten Beschlüsse (VV 035/2015) als auch der am 10.12.2015 gefassten Beschlüsse (VV 122/2015), den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach II“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von vier Wochen bezüglich der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen im Plangebiet erneut öffentlich auszulegen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 070/2016 liegt nicht vor.

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor dem TOP 10 “Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans” beraten.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Lang vom Büro WoltersPartner, Herr Rechtsanwalt Hoppenberg und Frau Paar von der Rechtsanwaltskanzlei Wolter Hoppenberg anwesend.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Frage, ob die beiden Baugebiete Habichtsbach I und Habichtsbach II durch eine für den Kraftverkehr zugelassene Straße verbunden werden können, erläutert Herr Rechtsanwalt Hoppenberg, dass anhand der durchgeführten Gutachten die Immissionsrichtwerte im Wohngebiet Habichtsbach I bereits zum jetzigen Zeitpunkt überschritten werden, und zwar in dem Bereich, für den der  Bebauungsplan „reines Wohngebiet“ als Art der baulichen Nutzung festsetzt.

Eine Öffnung des Weges zum Habichtsbach II würde die Lärmwerte weiter erhöhen. Dies würde zu einer Zusatzbelastung führen, die aus Gründen der Rechtssicherheit vermieden werden sollte.

 

Daher rät er von einer Wegeöffnung außer für Rettungsfahrzeuge sowie Radfahrer ab.

 

Auf Herrn Spüntrups Anfrage, ob die Gemeinde in der momentanen Lage im Habichtsbach I eine Lärmsanierung durchführen muss, verneint dies Herr Hoppenberg. Er erklärt, dass es sich hierbei um eine sog. strukturelle Verkehrserhöhung handele, welche von den Anliegern geduldet werden müsse.

Falls jedoch der Weg zwischen beiden Wohngebieten geöffnet werden sollte, dann könnte es zu Ansprüchen auf eine Lärmsanierung oder auf Entschädigung kommen.

 

Hierauf lässt Herr Albrecht darüber abstimmen, die Sitzung zu öffnen, um einem Anlieger die Möglichkeit der Wortmeldung zu geben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

Somit ist die Sitzung geöffnet.

 

 

Der Anlieger fragt Herrn Hoppenberg, ob eine Ausweisung der Friedhofsfläche innerhalb des Wohngebietes Habichtsbach I in ein neues Baugebiet zu einer weiteren Verkehrs- und somit Lärmbelastung führen werde.

 

Herr Hoppenberg bestätigt, dass es hierdurch höchstwahrscheinlich zu Neubelastungen im Habichtsbach I kommen werde. Diese Frage müsse jedoch separat sachlich und rechtlich geprüft werden.

 

Hierauf wird die Sitzung geschlossen.

 

Nach weiteren Detailfragen wird über alle Ordnungsziffern einzeln beraten und abgestimmt:

 

 

A Träger öffentlicher Belange

 

 

Ordnungsziffer 3

 

1. Bezirksregierung Arnsberg, Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe, Schreiben vom 13.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

 

2. Bezirksregierung Arnsberg, erneutes Schreiben vom 02.03.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis, dass keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine in den Luftbildern erkennbare Kampfmittelbeeinflussung vorliegt, wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass die Arbeiten sofort einzustellen sind und der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe unverzüglich durch die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizei zu verständigen ist, wenn bei der Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub außergewöhnlich verfärbt ist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden, wird zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis über Punkt 1 und 2 der Ordnungsziffer 3:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

 

Ordnungsziffer 5

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 21.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass die Überschreitung der Gebäudehöhe von 30 m ausgeschlossen ist und eine weitere Beteiligung des Einwenders nicht erforderlich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 12

 

Bezirksregierung Münster, Schreiben vom 29.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf die im Plangebiet anstehenden schutzwürdigen Böden wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 13

 

Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg Schreiben vom 04.02.2016

 

Hinweis auf Interesse an der Bebauung des Grundstücks Flur 13, Flurstück 1389.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf das südlich des Plangebietes gelegene Grundstück der katholischen Kirchengemeinde wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 18

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auch stellt der Gemeinderat fest, dass eine Beteiligung bei Umsetzung der Planung erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer 20

 

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 23.02.2016

 

Untere Bodenschutzbehörde

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Anregung zur Aufwertung schutzwürdiger Böden im Rahmen der Eingriffsbilanzierung wird gefolgt.

Der Anregung, im Rahmen der Realisierung des Baugebietes unvermeidbare Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen, wird im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes gefolgt. Entsprechende Hinweise werden in die Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Kommunale Abwasserbeseitigung

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und stellt fest, dass in Ausführung des Planes ein Entwässerungsentwurf erstellt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Untere Landschaftsbehörde

 

Beschlussvorschlag

 

Der Hinweis auf den Geltungsbereich des Landschaftsplans wird von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Eingriffsbilanzierung wird entsprechend angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Brandschutzdienstelle

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Brandschutzdienststelle zur Kenntnis und stellt fest, dass die Löschwasserversorgung im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und des Hydrantennetzes sichergestellt wird und die Fragen des zweiten Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Einzelfall zu prüfen sind. Dem Hinweis auf die Anforderungen an öffentliche Verkehrsflächen zur Brandbekämpfung wird in Ausführung des Bebauungsplanes gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 

Bauordnung

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Bemaßung der Vorgärten in der Planzeichnung vorzunehmen. Ebenso stellt der Rat fest, dass die beabsichtigten Festsetzungen im Bebauungsplan für die Errichtung von Nebenanlagen ausreichend sind.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

B – Bürger

 

Ordnungsziffer B 1, Schreiben vom 24.01.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Den Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 7; Nein: 0; Enthaltungen: 4.

 

 

 

Ordnungsziffer B 2, Schreiben vom 01.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt: Ja: 0; Nein: 0; Enthaltungen: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 3, Schreiben vom 14.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen; ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 4, Schreiben vom 14.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 5, Schreiben vom 10.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 6, Schreiben vom 14.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 7, Schreiben vom 09.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ihnen wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 8, Schreiben von vier Anwohnern vom 10.02.2016

 

 

 

Vor der Abstimmung fragt Herr Overs, ob das Artenschutzgutachten durchgeführt worden ist und warum die Fläche nicht als Grünfläche, sondern als „Parkanlage“ ausgewiesen wird.

 

Frau Böse erläutert, dass die Artenschutzprüfung I aktualisiert worden sei und hierzu keine Bedenken seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen. Herr Lang ergänzt, dass die Zweckbestimmung dieser Fläche als „Parkanlage“ schon seit Beginn der Planungen geführt werde.

 

Hierauf stellt Herr Overs den Antrag, die Zweckbestimmung als „Parkanlage“ zu streichen und über die genaue Zweckbestimmung in der Sitzung des Rates am 30.06.2016 zu beraten.

Abstimmungsergebnis über Herrn Overs Antrag:

mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 9; Enthaltungen: 0.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Ordnungsziffer B 8 laut Verwaltungsvorlage 070/2016:

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Hinweis zu 1. zu entsprechen und die erforderliche Korrektur vorzunehmen. Er stellt zu 1a fest, dass die Begründung hinsichtlich der Ausführlichkeit zum Artenschutz redaktionell angepasst wird. Die vorgebrachten Bedenken zur durchgeführten Artenschutzprüfung unter Ziff. 1 b werden zurückgewiesen. Der Hinweis zu 1 c wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zu 1 d wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass es einer weitergehenden Detaillierung der Darstellung nicht bedarf. Die dargestellten Mängel unter Ziff. 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Der Rat stellt hierzu fest, dass bei der erneuten Bekanntmachung und der erneuten Offenlegung die aktuelle Rechtslage beachtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 9; Nein: 1; Enthaltungen: 1.

 

 

 

Ordnungsziffer B 9, Schreiben vom 15.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 10, Schreiben vom 16.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 11, Schreiben vom 15.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 12, Schreiben mit Eingang 16.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 13, Schreiben vom 16.02.2016 durch Rechtsanwälte Hüttenbrink, Burke, Rohde für 8 AnwohnerInnen aus dem Gebiet Habichtsbach I

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 14, Schreiben vom 17.02.2016

 

 

Beschlussvorschlag

 

Zu Punkt 1-4:

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 15, Schreiben vom 15.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen: Ja: 3; Nein: 1; Enthaltungen: 7.

 

 

 

Ordnungsziffer B 16, Schreiben vom 15.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 17, Schreiben vom 24.01.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 18, Schreiben vom 16.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Die Bedenken hinsichtlich einer künftigen Durchfahrtmöglichkeit von der Schützenstraße bis zur Altenberger Straße über die Wohngebiete Habichtsbach I und II werden von dem Gemeinderat zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 3; Nein: 0; Enthaltungen: 8.

 

 

 

Ordnungsziffer B 19, Schreiben vom 19.02.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, zur Schaffung einer Homogenität im Erscheinungsbild der Bebauung von einer Änderung des Planes abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: 11.

 

 

 

Ordnungsziffer B 20, Schreiben vom 28.03.2016

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, ihnen nicht zu folgen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 8; Nein: 0; Enthaltungen: 3.

 

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 070/2016:

 

 


Abstimmungsergebnis: