Begründung

 

Wie im Vorjahr weist auch der Haushaltsentwurf 2016 einen hohen Fehlbetrag aus. Sofern der Gemeinderat den Haushalt 2016 ohne Abweichungen vom Haushaltsentwurf 2016 beschließt, ist bei planmäßiger Haushaltsabwicklung von einem Defizitbetrag in Höhe von 1.631.139 Euro auszugehen.

Aus diesem Grund ist sorgsam zu prüfen, ob und in welchem Umfang und in welcher Form die freiwillige Bezuschussung der örtlichen Gruppierungen erfolgen soll.

Verwaltung und Politik sind sich darin einig, dass der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert werden soll. Gleichzeitig soll damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich aktiven Menschen erfolgen.

 

Laufende Bezuschussung:

Wie in den Vorjahren sind auch für 2016 die jährlich wiederkehrenden Zuschüsse auf vergleichbarem Niveau geplant worden (siehe Übersichten auf den Seiten 53 bis 60 des Haushaltsentwurfes 2016).

Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthallen, Forum und weitere Versammlungsstätten) an unterschiedliche Institutionen.

Die Fortführung der Haushaltskonsolidierung in 2016 macht es jedoch erforderlich, möglichst keine im Vergleich zum Vorjahr zusätzlichen Verpflichtungen für die Verwaltung zu schaffen.

Mit der Fortführung der Vereinsbezuschussung auf dem Niveau der Vorjahre soll verwaltungsseitig ein Beitrag zum Fortbestand der Institutionen geleistet werden. Ob darüber hinaus weitergehende Unterstützungen möglich sind, ist kritisch zu prüfen.

Einmalige Bezuschussung / erstmalige Beantragung von Zuschüssen:
Mehrere Organisationen haben für 2016 Anträge auf einmalige Bezuschussung gestellt, eine Ausweitung des bisherigen Zuschussumfanges oder überhaupt zum ersten Mal einen Zuschuss beantragt.

Die nachfolgend aufgeführten Anträge sind der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt:

  1. Verein Netzwerke Füreinander-Miteinander e.V.
    Erstmaliger Antrag auf Bezuschussung der laufenden Vereinsarbeit (siehe Anlage 1)
    Stellungnahme der Verwaltung:
    Analog der Bezuschussung der laufenden Vereinsarbeit der übrigen Vereine schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss in Höhe von 143 Euro zu gewähren. Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach der Mitgliederzahl des Vereins.

  2. Hospizbewegung Havixbeck e.V.
    Erstmaliger Antrag auf Bezuschussung der laufenden Vereinsarbeit (siehe Anlage 2)


Stellungnahme der Verwaltung:
Beim Produkt 0505 – Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege – wird ein Teil der Zuschüsse als Festbetrag gewährt. Die Verwaltung schlägt vor, auch der Hospizbewegung zur Unterstützung der laufenden Vereinsarbeit einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro zu gewähren.

  1. Kleingartenverein „Am Siebenbach“ e.V.
    Die Hauptwege und die Einzäunungen in der Kleingartenanlage sind in sehr schlechtem Zustand. Die Wege müssen neu geschottert werden, die Zäune sind zum Teil zu erneuern. Der Kleingartenverein beantragt zu diesen Maßnahmen einen Zuschuss (siehe Anlage 3).
    Stellungnahme der Verwaltung:

In der derzeitigen Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf diesen einmaligen Zuschuss mangels fehlender finanzieller Möglichkeiten abzulehnen und keinen Zuschuss zu bewilligen.

  1. Jugendorchester Havixbeck
    Gegenüber den Vorjahren beantragt das Jugendorchester Havixbeck e.V. als Trägerverein der Musikschule, die Zuschussverteilung an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen.

Zuschüsse bis 2014

 

Zuschüsse zukünftig

 

Energiekostenzuschuss

4.960 Euro

Energiekosten

2.500 Euro

Investitionskostenzuschuss

15.340 Euro

Kosten Instrumentarium

9.000 Euro

Personalkostenzuschuss

38.700 Euro

Personalkosten

42.000 Euro

 

 

Büro- und Verwaltungskosten

3.000 Euro

 

 

Instandhaltung Gebäude

2.500 Euro

Insgesamt

59.000 Euro

Insgesamt

59.000 Euro


Darüber hinaus wird eine Inflationsbereinigung für die letzten zehn Jahre beantragt bei einem Ansatz von 1,2 % pro Jahr. Der Zuschuss würde sich damit auf 66.080 Euro erhöhen. (siehe Anlage 4 – nicht öffentlich)
Die im Antrag unter Nr. 4 genannten Beträge für Gebäudesanierung und Gebäudeunterhaltung in Höhe von 30.000 Euro werden als Vorschlag der Musikschule angesehen, da die Gebäudeunterhaltung durch die Gemeinde vorgenommen wird und nicht über Vereinszuschüsse abzurechnen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Trotz aller Verdienste und Erfolge, die das Jugendorchester Havixbeck erzielt hat, rät die Verwaltung wegen der angespannten Haushaltslage von einer Erhöhung der Zuschüsse ab. In 2015 wurde der Investitionskostenzuschuss für die Instrumente sogar um 5.340 Euro auf 10.000 Euro gesenkt. Diese Kürzung war im Haushaltssicherungskonzept als dauerhaft vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, die Höhe der Zuschüsse wie im Jahr 2015 zu belassen. Lediglich der Zuschuss für die laufende Vereinsarbeit, der sich nach der Mitgliederzahl bemisst, ist anzupassen. Es ergibt sich damit ein Zuschuss für das Jugendorchester Havixbeck in Höhe von insgesamt 56.870 Euro gemäß der Seite 60 im Haushaltsentwurf 2016.

·         Laufender Zuschuss                                        3.210 €

·         Energiezuschuss                                                              4.960 €

·         Personalzuschuss                                                          38.700 €

·         Investitionskostenzuschuss                      10.000 €

 

  1. Tennis-Club Havixbeck e.V.
    Der Tennis-Club beantragt neben einem Zuschuss für die Übungsleiterkosten auch einen Zuschuss zur Unterstützung der laufenden Vereinsarbeit. Im Rahmen der lfd. Vereinsarbeit wird auf die Sanierung der Hallenbeleuchtung verwiesen. (siehe Anlage 5)
    Stellungnahme der Verwaltung:
    Wie in den vergangenen Jahren soll der Tennisclub Zuschüsse zu den Übungsleiterkosten und für die lfd. Vereinsarbeit erhalten. Der Zuschuss für die lfd. Vereinsarbeit bemisst sich auch beim Tennis-Club nach der Anzahl der Mitglieder und beläuft sich auf 616 Euro. Wie im Vorjahr wird dem Tennis-Club anstatt eines Zuschusses für den Austausch der Hallenbeleuchtung Hilfestellung durch den Klimamanager der Gemeinde bei der Umsetzung des Projektes angeboten.

  2. Gemeindesportbund Havixbeck e.V.
    Der Gemeindesportbund beantragt, die Zuschüsse für die laufende Vereinsarbeit der einzelnen Sportvereine in einer Summe an den Gemeindesportbund auszuzahlen. Die Verteilung wird durch den Gemeindesportbund vorgenommen. (siehe Anlage 6)
    Stellungnahme der Verwaltung:
    Diese Vorgehensweise wurde im letzten Jahr zwischen dem Vorsitzenden des Gemeindesportbundes Herrn Menke und dem Kämmerer der Gemeinde Havixbeck Herrn Gottheil abgestimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Vorstandes. Der Vorstand des Gemeindesportbundes hat dieser Regelung einstimmig zugestimmt.
    Die Zuschüsse für die laufende Vereinsarbeit der einzelnen Sportvereine belaufen sich insgesamt auf 5.216 Euro. Die Einzelbeträge sind auf der Seite 58 des Haushaltsentwurfs nachzulesen.
    Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, die Auszahlung der Zuschüsse an den Gemeindesportbund vorzunehmen.


 

  1. „Tonni-Kids“
    Der Elternverein Übermittagsbetreuung e.V. beantragt einen Mietkostenzuschuss von bis zu 3.300 Euro. (siehe Anlage 7)
    Stellungnahme der Verwaltung:
    Seit der Gründung der Offenen Ganztagsschule wurden die übrigen Übermittagsbetreuungsvereine nicht mehr durch Zuschüsse der Gemeinde unterstützt. Die Verwaltung schlägt vor, dieses auch in diesem Jahr nicht zu tun.

  2. Christophorus-Kliniken GmbH
    Die Christophorus-Kliniken GmbH beantragt eine Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) für die Beschaffung von zusätzlichen medizinischen Gütern für die Bereiche Geburtshilfe, Neonatologie und Pflege allgemein mit einem Gesamt-investitionsvolumen in Höhe von 61.500 Euro. (siehe Anlage 8)
    Stellungnahme der Verwaltung:
    Im Rahmen des KInvFöG NRW sind verschiedene Maßnahmen förderungswürdig. Die Verwaltung schlägt vor, Fördermaßnahmen nur in Havixbeck vorzunehmen und somit der Christophorus-Kliniken GmbH keinen Zuschuss zu gewähren. Der Antrag ist am 27.11.2015 bei der Gemeinde Havixbeck eingegangen. Laut Ratsbeschluss sind nur Anträge zu berücksichtigen, die vor dem 15.09. eingereicht wurden. Darüber hinaus beteiligt sich die Gemeinde Havixbeck bereits gemäß Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze förderungsfähigen Investitionskosten mit 135.000 Euro gemäß Haushaltsentwurf 2016.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Jahr 2016 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Haushaltsausführung!