Begründung
Die Errichtung der Schießplatzanlage wurde 1960 und das dazugehörige Gebäude 1965 genehmigt. Bereits im Jahr 1998 wurde ein Umbau der Schießanlage genehmigt, das Vorhaben wurde jedoch nach zweimaliger Verlängerung der Baugenehmigung nicht durchgeführt.
Nunmehr beantragt die Jagdschule Waldfee die Sanierung bzw. Erweiterung des Schießstandes Herkentrup durch die Errichtung und den Betrieb von 3 Schießbahnen, eines Wurfscheiben-Schießstandes und einer Raumschießanlage.
Nachfolgende Öffnungszeiten sind vorgesehen:
Raumschießanlage werktags von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr
und sonn- und feiertags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
Schrotschießstand nur werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,
Kugelschießstand nur werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und das
Ladenlokal nur werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Da es bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit dem Betrieb des Wurftaubenstandes immer wieder Probleme hinsichtlich der Lärmbelästigung der Nachbarschaft gegeben hat, hat die Jagdschule Waldfee ein neues Gutachten zur Beurteilung von Schießgeräuschen erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass der Betrieb der Schießanlage aus schalltechnischer Sicht zulässig ist.
Auch die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren Unterlagen wie Bodengutachten zur Gefährdungseinschätzung für den Boden, Schießstand-Sachverständigen-Gutachten, Artenschutz-Gutachten und Brandschutzkonzept stehen dem begehrten Bauvorhaben nicht entgegen.
Ich empfehle Ihnen daher, das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Erweiterung des Schießstandes zu erteilen, da rechtliche Gründe zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nicht ersichtlich sind.
Zu Ihrer Information habe ich dieser Verwaltungsvorlage einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte mit Kennzeichnung des Standortes der Schießanlage Herkentrup beigefügt. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten jeweils eine Ausfertigung der entsprechenden Bauzeichnungen.
Der Bauherr wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
anwesend sein, um das Bauvorhaben zu erläutern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Schießstandes Herkentrup durch die Errichtung und den Betrieb von drei Schießbahnen, eines Wurfscheiben-Schießstandes und einer Raumschießanlage gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine.