2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 18.04.2012 brachten die in der beigefügten Änderungsliste
02/2012 (Anlage) dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.
Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende
Beträge in der Haushaltssatzung 2012:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der
Erträge auf 18.676.423
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 19.947.595
€
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 17.366.927
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 18.037.733
€
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der
Finanzierungstätigkeit auf 1.262.100
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der
Finanzierungstätigkeit auf 1.303.724
€
festgesetzt.
§ 2
Kredite
für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
1.508.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung
der allgemeinen Rück
1.271.172 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 293 v.H.
- Für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 581 v.H.
- Gewerbesteuer auf 435 v.H..
§ 7
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.
§ 8
Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
1.
Beschlussvorschlag:
Grundlage der
Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 23.02.2012 vorgelegte Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 unter Berücksichtigung der Änderungen
lt. Änderungsliste 02/2012.
- Dem in der Ratssitzung am 23.02.2012
eingebrachten Stellenplan wird zugestimmt. Der Stellenplan ist dem
Haushaltsplan 2012 als Anlage beizufügen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Ausführung des Haushalts!