2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sowie ggfls. stellvertretende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.
Der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Havixbeck, Herr Thorsten Kremser, hat am 03.03.2012 per Mail die Aufnahme als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Kultur durch den Gemeinderat beantragt.
Gleichzeitig hat der Vorsitzende der Werbegemeinschaft mitgeteilt, dass Herr Axel Füssmann nicht mehr Vertreter der Werbegemeinschaft im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Kultur ist.
Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.
Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung bestehen nicht.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Thorsten Kremser, Am Schlautbach 143, 48329 Havixbeck, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.
Gleichzeitig scheidet Herr Axel Füssmann als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur aus.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.