Begründung
Die Planungen für das Leuchtturmprojekt „Spielplatz im Habichtsbach III“ wurden konkretisiert. Zum vorgegebenen Thema des Spielplatzes „Bauernhof – Mähdrescher“ wurde eine Marktrecherche durchgeführt. Es wurde danach mit verschieden Spielgeräteherstellern Kontakt aufgenommen. Der Kreis der Anbieter ist auf Grund des Alleinstellungsmerkmales der Ausstattung sehr klein. Es handelt sich bei der Ausstattung des Spielplatzes mit einem Mähdrescher nicht um Lagerware.
Die Fläche des Spielplatzes muss aus baulichen Gründen drainiert und der Oberboden der gesamten Fläche abgetragen werden. Eine Verwertung der Bodenmassen auf dem Gelände ist nur in Kleinstmengen möglich. Der größte Anteil des Bodens muss entsorgt oder einer anderen Verwertung zugeführt werden. Hiernach ist die Fläche mit neuem, geeignetem Boden aufzufüllen.
Der Spielplatz wurde unter dem Gesichtspunkt der Inklusion überplant. Dies ist seit längerem Stand der Technik.
In der Kostenaufstellung des Ing.-Büros wurden die besonderen Untergrundverhältnisse und die Preissteigerungen im Bereich Bau und Lieferung von Spielgeräten nicht berücksichtigt.
Es ist nunmehr von einem Kostenrahmen von mind. 95.000,-€ für die erforderlichen Tiefbauarbeiten und 98.000,-€ für die Lieferung und Aufstellung der Geräte auszugehen. Die Gesamtkosten liegen demnach bei ca. 193.000,-€. Im Haushaltsjahr stehen jedoch nur 100.000,-€ zur Verfügung.
Eine Förderung durch das Programm „Struktur- und Dorfentwicklung“ könnte möglich sein. Hierzu sind jedoch noch einige Schritte im Vorfeld der Stellung des Förderantrages zu erledigen. Der AK Spielplätze und Sportstätten hat das Thema bereits diskutiert. Eine Förderung in Höhe von 60 % wäre denkbar. Das bedeutet, dass bei Gesamtkosten von 193.000,- €, eine Förderung von ca. 116.000,-€ bei einem Eigenanteil von ca. 77.000,-€, zu erwarten wäre.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Förderantrag zu stellen und nach Absprache mit dem Fördergeber die förderunschädlichen Arbeiten bereits im Vorfeld durchzuführen. Die Kosten (Einnahmen/Ausgaben) würden für den Haushalt 2025 neu veranschlagt werden.
Sollte keine Förderung des Projektes möglich sein, wird die Verwaltung das Konzept erneut zur Beratung in den Gremien vorlegen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt für den Neubau des inklusiven
Spielplatzes Habichtsbach III einen Förderantrag zu stellen, die Planungen
voranzutreiben und die erforderlichen Haushaltsmittel zu ermitteln und diese
für die Haushaltsberatungen 2025 anzumelden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Neuveranschlagung für den HH 2025:
Ausgaben 193.000,-€
Erwartete Förderung: 116.000,-€
Eigenanteil: 77.000,-€
Jörn Möltgen
Bürgermeister