Begründung
Am 18.05.2021 ist eine Änderung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage wurde von der Kommunal Agentur NRW eine Mustersatzung für die Städte und Gemeinden erstellt. Mit dem Ziel einer größtmöglichen Rechtssicherheit wurden die Regelungen dieser Mustersatzung in dem Entwurf der Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck berücksichtigt.
Die Entwässerungsatzung in der aktuellen Fassung und der Entwurf der neuen Satzung auf Basis der Mustersatzung sind als Anlage 1 (nur online im Ratsinformationssystem) in Form einer Synopse gegenübergestellt. Die Änderungen in der Neufassung in Bezug zur alten Entwässerungssatzung sind farblich kenntlich gemacht.
Überwiegend wurde in den einzelnen Paragraphen die Sprachform angepasst.
Als Anlage 2 (nur online im Ratsinformationssystem) ist die vollständige Mustersatzung eingestellt. Im Anhang dieser Mustersatzung können ausführliche Begründungen zu den einzelnen geänderten Paragraphen entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die als Anlage 3 (nur Online im RIS)
beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen nein