Begründung 

In der Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2020 ist unter dem TOP 9, Anlage 9 „Städtebauliches Konzept als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf Masbeck 1. Abschnitt im Verfahren nach § 13 b BauGB“ folgender einstimmiger Beschluss gefasst worden:

 

„Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den in der Sitzung des Rates am 25.06.2020 vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet Masbeck, Teil 1“ mit der Variante, die sowohl die Erschließung mit einem Kreisverkehr als auch mit einer geteilten Fahrbahn flächenmäßig berücksichtigt, in einem Verfahren nach § 13 b BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Bei der Bekanntmachung der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass der Plan im Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Satzungsbeschluss eine Eingriffsbilanzierung vorzulegen.“

 

Weitere Details, sowie die jeweiligen Vor- bzw. Nachteile der Varianten Kreisverkehr oder zweigeteilte Fahrbahn, sind der Vorlage VO/034/2020 einschließlich der Anlagen sowie der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2020 zu entnehmen. Insbesondere wird auf die Anlage 9 zu TOP 9 (siehe Anlage 3 zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem) verwiesen, die im Zuge der Verkehrsvoruntersuchung im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens erstellt wurde.

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Masbeck Teil 1 wurde am 08.10.2020 im Gemeinderat gefasst, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan am 15.10.2020 rechtskräftig geworden.

 

Da mit der Fertigstellung der Kindertagesstätte (Kita) nach derzeitigem Stand erst im 2. oder 3. Quartal 2023 zu rechnen ist, könnte es zeitlich auch möglich sein, den Knotenpunkt endgültig zu erstellen.

 

Seit den Beratungen und Beschlüssen im Gemeinderat liegen für die Ausgestaltung des Knotenpunktes keine neuen Erkenntnisse vor.

 

Die Anbindung des BG Masbeck Teil 1 könnte deshalb auch über eine gut ausgebildete und asphaltierte Baustraße erfolgen. Auf der Münsterstraße ist weiterhin eine Querungshilfe vorgesehen (siehe Lageplan – Anlage 1 und 2 zur Vorlage). Somit wäre ein sicherer und geordneter Betrieb der Kindertagesstätten für die Übergangszeit bis zum Endausbau, insbesondere für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, gewährleistet.

 

Der Unterbau der Erschließungsstraße aus Frostschutz- und Schottertragschichten kann bei dieser Ausbauvariante für den Endausbau verwendet werden. Analog zu den Erschließungsstraßen in den Havixbecker Baugebieten muss lediglich die Asphalttragdeckschicht im Rahmen des Endausbaus zurückgebaut werden. Für den späteren Endausbau des Knotenpunktes ist zu bedenken, dass dieser – wie die Gesamterschließung des BG Masbeck ja auch – dann nach Inbetriebnahme der Kindertagesstätten erfolgt. Hier sind geeignete Maßnahmen bei der Bauabwicklung zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau des Knotenpunktes an der Münsterstraße für die Erschließung des Baugebietes Masbeck Teil 1

a)    als asphaltierte Baustraße mit Querungshilfe auf der Münsterstraße

b)    als Kreisverkehr

c)    als zweigeteilte Fahrbahn

herzustellen, und beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Erschließungsplanung zu beauftragen und bei Bedarf einen Dringlichkeitsbeschluss zu erwirken.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Baustraße:

Für die Erschließung des Baugebietes Masbeck Teil 1 stehen in dem Produkt 1201 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung. Sofern ein über die Baustraße hinausgehender Ausbau des Knotenpunktes erfolgen soll, müssten die erforderlichen Mittel im Haushalt 2021 ff. zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Kreisverkehr oder zweigteilte Fahrbahn:

Um konkrete Aussagen über die erforderliche Mittelbereitstellung in den Jahren 2021 ff. müssten zunächst fundierte Kostenschätzungen für die möglichen Ausbauvarianten erstellt werden. Hierzu ist eine Ausschreibung der Ingenieurleistungen erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung wäre es dann sinnvoll, für den gesamten Verkehrsbereich die Endausplanung und darauf basierende Erschließungsplanung zu beauftragen.

 

 

Unterschrift_Moeltgen-neu

 

Jörn Möltgen