Begründung
Das Thema Versorgung der Gemeinde Havixbeck mit Glasfaser beschäftigt den Gemeinderat und die Verwaltung schon seit vielen Jahren. Die Erschließung des Innenbereiches ist zu großen Teilen abgeschlossen.
Für den Außenbereich sind verschiedene Ideen zum Ausbau eines Glasfasernetzes diskutiert worden. Die letzte Beratung hierzu fand am 27.11.2019 im Haupt und Finanzausschuss und am 05.12.2019 im Gemeinderat statt. Die Verwaltung verweist hier auch auf die VO/132/2019 Ausbau eines Glasfasernetzes in der Gemeinde Havixbeck, sowie die damit einhergehenden Anlagen zu diesem Thema, die in den Sitzungen vorgestellt bzw. den Ratsmitgliedern im Vorfeld zu den jeweiligen Sitzungen zugänglich gemacht worden sind.
Gleichwohl scheint es unterschiedliche Erwartungshaltungen zwischen dem Gemeinderat und dem Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. sowie der Verwaltung zu geben, wie der kausale Zusammenhang zwischen dem Zuschuss der Gemeinde zum Ausbau des geförderten Teils des Glasfasernetzes im Außenbereich und dem nichtgeförderten herzustellen ist.
Faktenlage
- Die Förderung mit Beteiligung der Gemeinde bezieht sich auf die förderfähigen Bereiche im Außenbereich (sogenannte weiße Flecken).
- Um auch einen Ausbau für die sogenannten grauen Flecken, das sind Grundstücke, die von der Förderung zurzeit ausgeschlossen sind, zu ermöglichen, hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. gegründet. Dieser erklärt sich bereit, den Anschluss des nicht geförderten Bereiches sicherzustellen.
Die geförderte
Maßnahme ist rein rechtlich und vorgehenspraktisch von einem nicht geförderten
Ausbau zu trennen. Der Gemeinderat muss also dem Verein zur Förderung des
Außenbereichs von Havixbeck e.V. das notwendige Vertrauen schenken den gesamten
nichtgeförderten Teil des Außenbereichs mit Glasfaser zu versorgen, um das
gemeinsame Ziel aller zur Versorgung des gesamten Außenbereichs von Havixbeck
mit Glasfaser zu erreichen. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Verein zur
Förderung des Außenbereichs von Havixbeck an die Fraktionsvorsitzenden verteilt
und ist als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügt.
Ein Vertreter des Vereins
zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. wird in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
a) Der Gemeinderat nimmt den
Sachstandsbericht der Verwaltung (Anlage 1) zu den förderfähigen und nicht
förderfähigen Anschlussadressen im Rahmen des Breitbandausbaus zu Kenntnis.
b) Der Gemeinderat beauftragt die
Verwaltung, die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau im Außenbereich der
Gemeinde Havixbeck unter der Voraussetzung durchzuführen, dass der erforderliche
kommunale Eigenanteil im Rahmen des Förderantrags (ohne Nebenkosten) 327.000
EUR nicht übersteigt. Das Ausschreibungsverfahren ist ungeachtet des in der
Entwicklung befindlichen „Graue Flecken“ Förderprogramms fortzusetzen.
c) Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass der Anschluss der s.g. „grauen Flecken“ im Rahmen des geförderten
Breitbandausbaus förderrechtlich ausgeschlossen ist. Den Anschluss dieser
Liegenschaften hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von
Havixbeck e.V. zum Ziel gesetzt. Der Verein wird eigenständig, d.h. unabhängig
vom Förderprojekt, mit dem im Rahmen der Förderung beauftragten
Unternehmen über den Anschluss der „grauen Flecken“ verhandeln. Hierfür hat der
Verein 350.000 EUR auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Eine weitere finanzielle
Beteiligung der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird dem Verein
gerne unterstützend zur Seite stehen.
d) Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. eine 50 %ige
Kostenübernahme der Nebenkosten erklärt hat und geht dabei von einer Summe in
Höhe von 65.000 € als Zuschuss aus (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).
e) Der Gemeinderat nimmt die
Stellungnahme des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V.
(Anlage 2) zur Kenntnis.
f)
Der
Gemeinderat beschließt, den Antrag der Interessengemeinschaft Glasfaser
Walingen auf Bezuschussung weiterhin zurückzustellen (Sitzung des Gemeinderates
am 05.12.2019).
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt 2020 sind für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.500.000 € eingeplant. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 3.150.000 € entgegen. Somit ergibt sich ein Saldo von 350.000 €.
Im Rahmen des Förderantrages haben wir eine Wirtschaftlichkeitslücke von 3.270.000 € ausgewiesen. Die bewilligte vorläufige Fördersumme beträgt insgesamt 2.943.000 €, bei einem Eigenanteil von 327.000 €.
Die realen Ausgaben und Einnahmen richten sich nach dem Förderbescheid in endgültiger Höhe. Ferner sind die entsprechenden Nebenkosten im Rahmen der Ausschreibung und Umsetzung des Ausbaus zu berücksichtigen. Im Haushaltsplan 2021 wird darum im Produkt 0902 Geoinformation die Investitionsnummer GEO-002 von 3.500.000 € auf 3.600.000 € unter Beibehaltung der Einzahlung erhöht werden.
Jörn Möltgen